So findest du deinen Platz in der Bundesverwaltung.
Die Bundesverwaltung hält Deutschland am Laufen – von der inneren Sicherheit über die Finanzverwaltung bis zur internationalen Diplomatie. Bundesbeamtinnen und -beamte arbeiten täglich daran, das Gemeinwohl zu sichern und den Staat funktionsfähig zu halten. Wenn du dich jetzt fragst: „Wie kann ich mitmachen? Was kann ich werden im öffentlichen Dienst?“, dann lies hier weiter. Erfahre, welche Laufbahngruppen es gibt und welche Voraussetzungen du für deinen Einstieg mitbringen musst.
Das Beamtentum hat eine lange Tradition. Bereits im 18. Jahrhundert wurde es professionalisiert, später stärker an den Staat und seine Gesetze gebunden. Nach dem Zweiten Weltkrieg blieb die Beamtenstruktur erhalten und ist heute im Grundgesetz verankert. Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz stellt klar: „Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.“ Heute unterscheidet sich das Beamtentum von Bund, Ländern und Kommunen durch spezifische Zuständigkeiten und Regelungen.
Öffentlicher Dienst: Was ist der Unterschied von Bund, Länder und Kommunen?
Der Bund ist zuständig für hoheitliche Aufgaben auf nationaler Ebene, wie Zoll, Bundespolizei oder Auswärtiger Dienst. Die Länder sind verantwortlich für Bereiche wie Bildung, Gesundheitswesen, Kultur, Polizei und die Verwaltung innerhalb ihres Bundeslandes. Die Kommunen kümmern sich um lokale Angelegenheiten wie Bauwesen, Feuerwehr, Kindergärten und Schulen, öffentliche Ordnung oder kommunale Infrastrukturen.
Während nur die Bundesverwaltung (und das Saarland) die klassischen vier Laufbahngruppen – einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst – beibehalten haben, haben einige Bundesländer ihre Strukturen angepasst. So haben beispielsweise Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen und Thüringen nur drei Laufbahngruppen. Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben die Anzahl der Laufbahngruppen von vier auf zwei reduziert, wobei in jeder der beiden neuen Laufbahngruppen zwei Einstiegsebenen existieren. Bayern und Rheinland-Pfalz haben eine einheitliche Laufbahn mit vier Qualifikationsebenen eingerichtet.
Mehr zum Thema Öffentlicher Dienst verrät dir unser Blogbeitrag „Bund, Länder und Kommunen – was sind die Unterschiede? “
Karriere in der Bundesverwaltung: Welche Laufbahngruppen gibt es?
In der Bundesverwaltung sind die beruflichen Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in vier Laufbahngruppen unterteilt: einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst. Je nach deinem Bildungsabschluss und deiner Berufserfahrung stehen dir in den Laufbahngruppen vielfältige Beamtenlaufbahnen offen:
- nichttechnischer Verwaltungsdienst
- technischer Verwaltungsdienst
- sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst
- naturwissenschaftlicher Dienst
- agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher sowie tierärztlicher Dienst
ärztlicher und gesundheitswissenschaftlicher Dienst - sportwissenschaftlicher Dienst
- kunstwissenschaftlicher Dienst
Außerdem gibt es noch die Sonderlaufbahnen des Auswärtigen Dienstes, des Polizeivollzugdienstes (Bundespolizei und Polizei beim Deutschen Bundestag), des Kriminaldienstes (Bundeskriminalamt) und des Bankdienstes (Deutsche Bundesbank).
Laufbahnen im öffentlichen Dienst: Was kann ich mit meinem Abschluss machen?
Grundsätzlich gilt: Je höher dein (Schul-)Abschluss, desto höher kannst du einsteigen:

Was kann ich mit einem Hauptschulabschluss werden? Unsere Antwort: Einfacher Dienst.
Im einfachen Dienst übernimmst du grundlegende Aufgaben, die den reibungslosen Ablauf des Behördenalltags sicherstellen. Typische Tätigkeiten sind beispielsweise der Plenarassistenzdienst des Deutschen Bundestags , die archivtechnische Aufbereitung im Bundesarchiv oder ein Einsatz im Justizwachtmeisterdienst.
Für den Einstieg in den einfachen Dienst benötigst du mindestens einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Vorbereitungsdienst.
Was kann ich mit einem Realschulabschluss arbeiten? Unser Tipp: Mittlerer Dienst.
Im mittleren Dienst bist du eigenständig in sachbearbeitenden und verwaltenden Aufgaben tätig. Dazu zählen unter anderem die Bearbeitung von Bürgeranliegen, die Ausführung von Haushaltsvorgängen und die Unterstützung bei der Umsetzung von Verwaltungsprozessen. Du kannst aber auch als Polizeivollzugsbeamtin oder Polizeivollzugsbeamter oder als Zollbeamtin oder Zollbeamter arbeiten.
Um in den mittleren Dienst einzusteigen, benötigst du einen Realschulabschluss oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand sowie einen Vorbereitungsdienst oder eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine hauptberufliche Tätigkeit.
Was kann ich mit Abitur oder Fachhochschulreife machen? Unser Vorschlag: Gehobener Dienst.
Im gehobenen Dienst übernimmst du anspruchsvolle Fachaufgaben und erste Führungsaufgaben. Du bist beispielsweise als Diplom-Verwaltungswirtin oder Diplom-Verwaltungswirt (FH) in Bundesbehörden tätig, leitest Projekte oder entwickelst Verwaltungsvorschriften. Auch Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger oder Kriminalkommissarinnen und Kriminalkommissare gehören zu dieser Laufbahngruppe.
Für den Zugang zum gehobenen Dienst ist in der Regel die Fachhochschulreife oder das Abitur oder ein gleichwertig anerkannter Bildungsstand erforderlich, ergänzt durch einen entsprechenden Vorbereitungsdienst oder ein abgeschlossenes Bachelorstudium einer Hochschule bzw. ein gleich¬wertiger Abschluss und eine haupt¬berufliche Tätig¬keit.
Was kann ich mit einem Masterabschluss arbeiten? Unser Rat: Höherer Dienst.
Der höhere Dienst umfasst leitende Funktionen und strategische Aufgaben mit hoher Verantwortung. Als Referentin oder Referent in Bundesministerien erarbeitest du beispielsweise Gesetzesentwürfe, berätst politisch oder analysierst Fachthemen. Aber auch Ärztinnen und Ärzte können im höheren Dienst arbeiten.
Voraussetzung für den höheren Dienst ist ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss, wie beispielsweise ein Staatsexamen oder Diplom von einer Universität, sowie ein Vorbereitungsdienst oder eine hauptberufliche Tätigkeit.
Mehr zum Thema Vorbereitungsdienst erfährst du in unserem Blogbeitrag „Was ist der Vorbereitungsdienst?“
Voraussetzungen: Wie werde ich verbeamtet?

Neben einem bestimmten Bildungsabschluss musst du für eine Verbeamtung weitere Voraussetzungen mitbringen. Grundsätzlich steht dir der Weg ins Beamtentum offen, denn in Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes heißt es: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung den gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt.“ Das bedeutet konkret:
- Staatsangehörigkeit: Du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedsstaates (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz. Zudem musst du für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
- Persönliche Eignung: Du erfüllst die für deine Aufgaben erforderlichen körperlichen, psychischen, geistigen und charakterlichen Eigenschaften. Das bedeutet beispielsweise, dass du keine schweren Straftaten begangen hast und keine erheblichen Schulden hast.
- Befähigung: Du bringst die für deine Aufgaben notwendige Ausbildung und ausreichend Erfahrung mit. Je nach Laufbahngruppe werden unterschiedliche Abschlüsse oder Ausbildungen gefordert (siehe oben).
- Fachliche Leistung: Du kannst praktische Kenntnisse und Erfahrungen nachweisen, zum Beispiel durch Arbeitszeugnisse.
Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst auf Bundesebene spielt dein Alter keine Rolle. Nur bei bestimmten Diensten, wie der Bundespolizei oder dem Bundeskriminalamt, bei denen körperliche Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit besonders wichtig sind, gelten Altersgrenzen. Und: Steht die Berufung in das Beamtenverhältnis oder die Versetzung in den Bundesdienst an, darfst du gemäß Paragraf 48 der Bundeshaushaltsordnung das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Mehr zum Thema Altersgrenzen erfährst du in unserem Blogbeitrag „Verbeamtung: bis zu welchem Alter?“
Karriereperspektiven: Wie steige ich im öffentlichen Dienst auf?
Wenn du dich fragst, ob du für immer in einer Laufbahngruppe bleiben musst, lautet die Antwort: nein. Im öffentlichen Dienst kannst du dich stetig weiterentwickeln – vom Einstiegsamt bis zum Spitzenamt.
Außerdem hast du die Möglichkeit, durch Fort- und Weiterbildungen in die nächsthöhere Laufbahngruppe aufzusteigen. Dafür absolvierst du einen Vorbereitungsdienst, eine fachspezifische Qualifizierung oder ein Hochschulstudium. Die Regelungen für den Aufstieg findest du in der Bundeslaufbahnverordnung (§§ 43ff.).
Ein Beispiel ist der Studiengang „Verwaltungsmanagement“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, der als berufsbegleitender Fernstudiengang oder als Präsenzstudium angeboten wird. Damit kannst du nach dem Aufstiegsverfahren vom mittleren nichttechnischen Dienst in den gehobenen nichttechnischen Dienst aufsteigen.
Ein weiteres Beispiel ist der Studiengang „Master of Public Administration“ an der Hochschule des Bundes. Hier kannst du über das Aufstiegsverfahren vom gehobenen nichttechnischen Dienst in den höheren nichttechnischen Dienst aufsteigen.
Mehr zum Thema Fort- und Weiterbildungen gibt es in unserem Blogbeitrag „Weiterbildung im öffentlichen Dienst“.
Was kann ich werden? Diese Frage hast du dir vielleicht am Anfang gestellt – und hoffentlich ein paar Antworten oder neue Ideen in diesem Blogbeitrag gefunden. Die Bundesverwaltung bietet dir zahlreiche Möglichkeiten, je nach Bildungsabschluss und Interessen die richtige Laufbahn einzuschlagen. Ob im einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst – deine Karriere in der Bundesverwaltung wartet auf dich. Informiere dich jetzt über deine Einstiegsmöglichkeiten und werde Teil unseres Teams.