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So ist die Bundes­verwaltung struk­turiert.

Aufbau und Organisation

Die Bundes­ver­waltung ist einer der größten Arbeit­geber Deutsch­lands – hier erfährst du, wie der Bund auf­ge­baut ist.

Gewalten­teilung und Bundes­verwaltung.

01.

Die Gewalten­tei­lung ist zentraler Bestand­teil unserer Demo­kratie und in unserem Grund­gesetz verankert. Die Bundes­ver­waltung ist der administrative Teil der aus­führenden Gewalt, also der Exekutive. Sie kümmert sich darum, dass die von Bundes­tag und Bundes­rat (der Legislative) beschlossenen Gesetze konkretisiert und umge­setzt werden. Das macht die öffent­liche Ver­waltung zu einem wichtigen und zentralen Bestand­teil in der Organisation des Staates. Auf der Ebene des Bundes betrifft dies alle Ämter und Behörden des Bundes. Dafür, dass beschlossene Gesetze ein­ge­halten und recht­mäßig aus­ge­führt werden, ist die recht­sprechende beziehungs­weise richter­liche Gewalt (die Judikative) ver­ant­wort­lich, auf Bundes­ebene das Bundes­ver­fassungs­gericht und die weiteren Bundes­gerichte.

Deine Karriere in der Bundes­verwaltung.

Wie wir Deutsch­­­­­land voranbringen.

Die Bundes­ver­waltung: Das sind Hundert­tausende Menschen, die sich täg­lich mit gesell­schaftlich relevanten Themen befassen und dafür sorgen, dass Deutsch­land auf wichtige Fragen die richtigen Ant­worten gibt. Das funktioniert nur, wenn wir mit Sinn, Herz und Ver­stand handeln, viel­fältige Themen bearbeiten und als Team zusammen­halten.

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Die unmittelbare Bundesverwaltung.

02.

Der Bund ver­fügt zur Erfüllung der ihm über­tragenen Ver­waltungs­auf­gaben über ein weit­ver­zweigtes Behörden­netz – die unmittel­bare Bundes­ver­waltung.

Oberste Bundes­behörden.

Die obersten Bundes­behörden unter­stehen keiner anderen Bundes­behörde und sind für das ganze Bundes­gebiet zuständig. Zu ihnen gehören unter anderem die Bundes­ministerien, zum Beispiel das Bundes­ministerium der Finanzen oder das Bundes­ministerium für Wirt­schaft und Klima­schutz, das Bundes­kanzler­amt, das Bundes­präsidial­amt, das Presse- und Informations­amt der Bundes­regierung, die beziehungs­weise der Bundes­beauftragte für den Daten­schutz und die Infor­mations­sicher­heit sowie der >Bundes­rechnungs­hof. Die meisten der obersten Bundes­behörden sitzen sowohl in Bonn als auch in Berlin.

Weitere Bundes­behörden und Orga­ni­sa­tionen.

Die Bundes­oberbe­hörden sind den obersten Bundes­behörden unmittel­bar nach­gelagert und stehen unter deren Aufsicht. Sie sind eben­falls für das ganze Bundes­gebiet zuständig. Zu ihnen zählen zum Bei­spiel das Bundes­amt für Migration und Flücht­linge, das Deutsche Archä­ologische Institut, die Bundes­anstalt für Wasser­bau, das Umwelt­bundes­amt, die General­zoll­direktion, die Bundes­zentrale für Kinder- und Jugend­medien­schutz und das Bundes­kartell­amt.

Die Bundes­mittel­behörden sind immer obersten Bundes­behörden mit eigenem Verwaltungs­unterbau unter­stellt – meistens sind sie für einen Teil des Bundes­gebiets zuständig, zum Beispiel die Wasser­straßen- und Schiff­fahrts­ver­wal­tung des Bundes.

Die Bundes­unter­behörden unter­stehen einer oberen oder mittleren Bundes­behörde und haben einen engeren ört­lichen Zuständig­keits­bereich. Zu ihnen gehören beispielsweise die Haupt­zoll­ämter, Bundes­polizei­direktionen und Bundes­wehr-Dienst­leistungs­zentren.

Ferner gibt es unselbst­ständige Bundes­ein­rich­tungen, die besondere Auf­gaben im Geschäfts­bereich einer obersten Bundes­behörde wahr­nehmen und sich nicht in den all­ge­meinen Ver­waltungs­auf­bau ein­ordnen lassen. Zu diesen Behörden zählt zum Bei­spiel das Technische Hilfs­werk oder das Infor­mations­technik­zentrum Bund.

Viele Bundes­behörden und Orga­ni­sa­tionen haben ein Profil auf dieser Website angelegt. Du suchst eine spezielle Behörde oder möchtest wissen, welche Behörden in deiner Nähe sind? Hier findest du die Behörden­profile.

Die mittelbare Bundesverwaltung.

03.

Zur Ent­lastung des eigenen Ver­waltungs­apparates dienen recht­lich selbst­ständige Ver­waltungs­träger – die mittel­bare Bundes­ver­waltung.

Körper­schaften des öffent­lichen Rechts.

Prinzipiell sind Körper­schaften nichts anderes als ein Zusammen­schluss von Mit­gliedern, die einen bestimmten Zweck ver­folgen. In der Regel ent­stehen sie durch ein Gesetz und über­nehmen öffent­liche Ver­waltungs­auf­gaben. Einigen Körper­schaften des öffent­lichen Rechts wurde per Gesetz das Recht zur Selbst­ver­waltung eingeräumt. Das bedeutet, dass diese Körper­schaften staat­liche Auf­gaben eigen­verant­wort­lich regeln. Zu diesen selbst­ver­walteten Körper­schaften gehören bei­spiels­weise die Deutsche Renten­versiche­rung Bund und die Bundes­agentur für Arbeit.

Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Eine Stiftung des öffent­lichen Rechts ver­waltet unter staatlicher Auf­sicht eine Ver­mögens­masse, die an einen öffent­lich-rechtlichen Zweck gebunden ist. In der Regel ent­stehen Stiftungen durch ein Gesetz oder eine Rechts­ver­ordnung. In seltenen Fällen können Stiftungen auch durch einen Kabinetts­beschluss ent­stehen. Es gibt sehr viele Stiftungen, die ganz unter­schied­liche Ziele ver­folgen. Eine der bekanntesten Stiftungen ist die Stiftung Preußischer Kultur­besitz.

Anstalten des öffentlichen Rechts.

Die Anstalten des öffent­lichen Rechts werden mit besonderen Auf­gaben betraut, die einem dauer­haften, öffent­lichen Zweck dienen. Damit sie diese Auf­gabe aus­führen können, werden die Anstalten des öffent­lichen Rechts mit Personal und Sach­mitteln aus­gestattet. Im Gegen­satz zu Körper­schaften haben Anstalten des öffent­lichen Rechts keine Mit­glieder, sondern soge­nannte Nutzerinnen und Nutzer. Diese können Bürgerinnen und Bürger, Unter­nehmen oder auch Behörden sein. Eine bekannte Anstalt des öffent­lichen Rechts in Bundes­träger­schaft ist zum Beispiel die Deutsche National­biblio­thek.

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