Die Bundesverwaltung ist einer der größten Arbeitgeber Deutschlands – hier erfährst du, wie der Bund aufgebaut ist.
01.
Die Gewaltenteilung ist zentraler Bestandteil unserer Demokratie und in unserem Grundgesetz verankert. Die Bundesverwaltung ist der administrative Teil der ausführenden Gewalt, also der Exekutive. Sie kümmert sich darum, dass die von Bundestag und Bundesrat (der Legislative) beschlossenen Gesetze konkretisiert und umgesetzt werden. Das macht die öffentliche Verwaltung zu einem wichtigen und zentralen Bestandteil in der Organisation des Staates. Auf der Ebene des Bundes betrifft dies alle Ämter und Behörden des Bundes. Dafür, dass beschlossene Gesetze eingehalten und rechtmäßig ausgeführt werden, ist die rechtsprechende beziehungsweise richterliche Gewalt (die Judikative) verantwortlich, auf Bundesebene das Bundesverfassungsgericht und die weiteren Bundesgerichte.
02.
Der Bund verfügt zur Erfüllung der ihm übertragenen Verwaltungsaufgaben über ein weitverzweigtes Behördennetz – die unmittelbare Bundesverwaltung.
Die obersten Bundesbehörden unterstehen keiner anderen Bundesbehörde und sind für das ganze Bundesgebiet zuständig. Zu ihnen gehören unter anderem die Bundesministerien, zum Beispiel das Bundesministerium der Finanzen oder das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Bundeskanzleramt, das Bundespräsidialamt, das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, die beziehungsweise der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit sowie der >Bundesrechnungshof. Die meisten der obersten Bundesbehörden sitzen sowohl in Bonn als auch in Berlin.
Die Bundesoberbehörden sind den obersten Bundesbehörden unmittelbar nachgelagert und stehen unter deren Aufsicht. Sie sind ebenfalls für das ganze Bundesgebiet zuständig. Zu ihnen zählen zum Beispiel das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das Deutsche Archäologische Institut, die Bundesanstalt für Wasserbau, das Umweltbundesamt, die Generalzolldirektion, die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz und das Bundeskartellamt.
Die Bundesmittelbehörden sind immer obersten Bundesbehörden mit eigenem Verwaltungsunterbau unterstellt – meistens sind sie für einen Teil des Bundesgebiets zuständig, zum Beispiel die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.
Die Bundesunterbehörden unterstehen einer oberen oder mittleren Bundesbehörde und haben einen engeren örtlichen Zuständigkeitsbereich. Zu ihnen gehören beispielsweise die Hauptzollämter, Bundespolizeidirektionen und Bundeswehr-Dienstleistungszentren.
Ferner gibt es unselbstständige Bundeseinrichtungen, die besondere Aufgaben im Geschäftsbereich einer obersten Bundesbehörde wahrnehmen und sich nicht in den allgemeinen Verwaltungsaufbau einordnen lassen. Zu diesen Behörden zählt zum Beispiel das Technische Hilfswerk oder das Informationstechnikzentrum Bund.
Viele Bundesbehörden und Organisationen haben ein Profil auf dieser Website angelegt. Du suchst eine spezielle Behörde oder möchtest wissen, welche Behörden in deiner Nähe sind? Hier findest du die Behördenprofile.
03.
Zur Entlastung des eigenen Verwaltungsapparates dienen rechtlich selbstständige Verwaltungsträger – die mittelbare Bundesverwaltung.
Prinzipiell sind Körperschaften nichts anderes als ein Zusammenschluss von Mitgliedern, die einen bestimmten Zweck verfolgen. In der Regel entstehen sie durch ein Gesetz und übernehmen öffentliche Verwaltungsaufgaben. Einigen Körperschaften des öffentlichen Rechts wurde per Gesetz das Recht zur Selbstverwaltung eingeräumt. Das bedeutet, dass diese Körperschaften staatliche Aufgaben eigenverantwortlich regeln. Zu diesen selbstverwalteten Körperschaften gehören beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bundesagentur für Arbeit.
Eine Stiftung des öffentlichen Rechts verwaltet unter staatlicher Aufsicht eine Vermögensmasse, die an einen öffentlich-rechtlichen Zweck gebunden ist. In der Regel entstehen Stiftungen durch ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung. In seltenen Fällen können Stiftungen auch durch einen Kabinettsbeschluss entstehen. Es gibt sehr viele Stiftungen, die ganz unterschiedliche Ziele verfolgen. Eine der bekanntesten Stiftungen ist die Stiftung Preußischer Kulturbesitz.
Die Anstalten des öffentlichen Rechts werden mit besonderen Aufgaben betraut, die einem dauerhaften, öffentlichen Zweck dienen. Damit sie diese Aufgabe ausführen können, werden die Anstalten des öffentlichen Rechts mit Personal und Sachmitteln ausgestattet. Im Gegensatz zu Körperschaften haben Anstalten des öffentlichen Rechts keine Mitglieder, sondern sogenannte Nutzerinnen und Nutzer. Diese können Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder auch Behörden sein. Eine bekannte Anstalt des öffentlichen Rechts in Bundesträgerschaft ist zum Beispiel die Deutsche Nationalbibliothek.