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Öffentlicher Dienst auf Bundesebene.

Für dich und für Deutsch­land

Im öffent­lichen Dienst arbeiten ver­beamtete und tarif­beschäftigte Personen. Du fragst dich, was der Unter­schied ist? Und was bedeuten Lauf­bahn­gruppe oder Lauf­bahn­recht? Wie ist der Zugang zu diesen Ämtern durch die Ver­fassung geregelt und was bedeutet Besten­aus­lese? Wir erklären dir kurz und kompakt die wichtigsten Begriffe, damit du die besonderen Begrifflich­keiten besser ver­stehst und künftig mit­reden kannst.

Was bedeutet öffentlicher Dienst?

01.

Der öffent­liche Dienst, das sind in erster Linie über vier Millionen Menschen, die für Deutsch­land beschäftigt sind: Beamtinnen und Beamte, Tarif­be­schäftigte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten. Sie sorgen im Bund, bei den Ländern oder ihren Kommunen dafür, dass Deutsch­land funktioniert, und setzen sich für das Wohl unseres Gemein­wesens ein. Circa eine halbe Million Menschen arbeiten davon derzeit im öffent­lichen Dienst der Bundes­ver­waltung.

Kann auch ich im öffent­lichen Dienst arbeiten?

Grund­sätz­lich ja! Denn im Artikel 33 Absatz 2 Grund­gesetz ist Folgendes fest­ge­legt: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähi­gung und fach­lichen Leistung den gleichen Zugang zu jedem öffent­lichen Amt.“

Ganz wichtig: Ver­beamtet werden können auch Bürgerinnen und Bürger aus EU- und EWR-Staaten sowie aus der Schweiz, mit der ein Vertrag über die Anerkennung von Berufs­qualifikationen existiert. Und als Tarif­beschäftigte können Menschen aller Nationalitäten ein­ge­stellt werden. Wichtig ist, dass die Besetzung einer Stelle sich aus­schließlich nach den genannten Kriterien – Eignung, Befähi­gung, fach­liche Leistung – richten darf. Dadurch ver­hindert der Staat, dass Menschen auf­grund ihrer Stellung bei der Aus­wahl bevorzugt werden. Die Bewer­tung der Bewerberinnen und Bewerber durch dieses Leistungs­prinzip nennt sich auch Besten­aus­lese. So stellt der Staat die best­mögliche Besetzung öffent­licher Ämter sicher.

Beamtinnen und Beamte

02.

Beamtinnen und Beamte stehen in einem besonderen Dienst- und Treue­ver­hältnis zum Staat, welches über die normale Beziehung von Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmern zu einem Arbeit­geber hin­aus­geht. Das heißt, dass sie per Schwur dem Grund­gesetz ver­pflichtet sind. Die Begrün­dung des Beamten­ver­hältnisses erfolgt durch die persön­liche Ent­gegen­nahme einer Ernennungs­urkunde. Artikel 33 Absatz 4 Grund­gesetz sieht vor, dass Beamtinnen und Beamte dort ein­ge­setzt werden, wo soge­nannte hoheits­recht­liche Befugnisse aus­ge­übt werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Staat im Interesse der All­ge­mein­heit in die Rechte Einzelner ein­greifen muss, etwa bei der Polizei, im Justiz­voll­zug oder in der Finanz­ver­waltung.

Die Ver­gütung von Beamtinnen und Beamten nennt man Besol­dung, sie ist gesetz­lich fest­ge­legt. Eine Ver­beam­tung ist in der Regel auf Lebens­zeit ange­legt. Um zu prüfen, ob sich die Beamtin oder der Beamte auch für das Beamten­ver­hältnis eignet, werden sie zunächst auf Probe ernannt. Diese Probe­zeit dauert grund­sätzlich drei Jahre. Außer­dem haben Beamtinnen und Beamte ein Recht auf eine soge­nannte Alimentation und Unter­stützung durch den Dienst­herrn. Sie sind an Neutralität und Verfassungs­treue gebunden. Eben­falls dürfen sie nicht streiken. Diese besonderen Rechte und Pflichten dienen dazu, demo­kratisch getroffene Ent­schei­dungen des Gesetz­gebers umzu­setzen, die Qualität staat­licher Leistungen zu sichern und die Arbeits­fähig­keit der öffent­lichen Ver­waltung zu erhalten. Noch mehr Informationen zu Beamtinnen und Beamten findest du hier.

Tarif­beschäftigte.

03.

In der Bundes­ver­waltung arbeiten aller­dings nicht nur Beamtinnen und Beamte, sondern auch Tarif­beschäftigte – also Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmer, die einen Arbeits­vertrag bekommen. Für die Tarif­beschäftigten gibt es einen eigenen Tarif­vertrag, den Tarif­vertrag für den öffent­lichen Dienst (TVöD). Die Ver­gütung ist ebenso tarif­ver­trag­lich fest­gelegt wie die Arbeits­zeit und viele weitere Arbeits­be­din­gun­gen. Die ersten sechs Monate sind grund­sätzlich Probe­zeit, ähnlich wie bei Beamtinnen und Beamten auch. Du willst noch mehr erfahren? Hier findest du weitere Informationen über eine Tarif­be­schäftigung in der Bundes­ver­waltung.

Laufbahn und Laufbahngruppe.

04.

Wenn du eine Karriere als Beamtin oder Beamter anstrebst, bist du an Begriffen wie Lauf­bahn und Lauf­bahn­gruppe bestimmt nicht vor­bei­ge­kommen. Doch was hat es damit auf sich?

Was genau sind Laufbahngruppen und Laufbahnen?

In der Bundes­ver­waltung gibt es vier Lauf­bahn­gruppen: den einfachen, den mittleren, den gehobenen und den höheren Dienst. In den Lauf­bahn­gruppen können Lauf­bahnen eingerichtet werden, zum Beispiel der mittlere technische Ver­waltungs­dienst, der gehobene nicht technische Ver­waltungs­dienst oder der höhere natur­wissen­schaft­liche Dienst. Um die viel­fältigen Auf­gaben der Bundes­ver­waltung effektiv und sach­gerecht erledigen zu können, sind ver­wandte und gleich­wertige Vor- und Aus­bildungen der­selben Lauf­bahn zugeordnet. Bei­spiels­weise führen alle ver­waltungs­wissen­schaft­lichen Vor­bereitungs­dienste sowie alle rechts-, wirt­schafts- und sozial­wissen­schaft­lichen Bachelor­studien­gänge in die Lauf­bahn gehobener nicht technischer Ver­waltungs­dienst.

Lauf­bahn­gruppe und Lauf­bahn: kurz und knapp
Lauf­bahn­gruppen sind die über­geordneten Kategorien: einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst. Sie definieren die grund­legenden Vor­aus­setz­ung­en und Ein­ord­nung­en. Lauf­bahnen hingegen sind spezifischere Unterteilungen innerhalb dieser Lauf­bahn­gruppen, die sich auf bestimmte Fach­richtungen oder Aufgaben­bereiche beziehen.
Zwei Beispiele:

  • Lauf­bahn­gruppe: Gehobener Dienst, Lauf­bahn: Gehobener nicht­technischer Verwaltungs­dienst
  • Lauf­bahn­gruppe: Höherer Dienst, Lauf­bahn: Höherer natur­wissenschaftlicher Dienst

Diese Struktur ermöglicht eine präzise Zu­ordnung von Quali­fi­kationen zu Aufgaben­bereichen und schafft für dich klare Karriere­wege in der Bundes­ver­waltung.

Was ist ein Vor­bereitungs­dienst?
Der Vor­bereitungs­dienst ist eine spezielle Aus­bildung für angehende Beamtinnen und Beamte. Er kombiniert theoretisches Lernen an einer Verwaltungs­hochschule mit praktischen Erfahrungen in verschiedenen Be­hörden. Der Vor­bereitungs­dienst dauert je nach Lauf­bahn­gruppe und spezifischer Lauf­bahn zwischen sechs Monaten und drei Jahren und schließt mit einer Lauf­bahn­prüfung ab. Er bereitet dich optimal auf deine zukünftigen Auf­gaben im öffent­lichen Dienst vor und qualifiziert dich für eine bestimmte Lauf­bahn innerhalb einer Lauf­bahn­gruppe.

Welche Laufbahn passt zu mir?

Je nachdem, welche Aus­bildung und beruf­lichen Vor­kennt­nisse du mit­bringst, wirst du in die jeweilige Lauf­bahn eingeordnet. Es gibt ein Ein­gangs­amt, in das man ein­ge­stellt wird, und ein Spitzen­amt, das man im Laufe seines Berufs­lebens erreichen kann. Bei hoch­wertiger Berufs­er­fahrung kann auch in ein Beför­de­rungs­amt ein­gestellt werden. Beför­de­rungen innerhalb der Lauf­bahn erfolgen je nach Eignung, Befähigung und fach­licher Leistung. Ferner sind Auf­stiege in die nächst­höhere Lauf­bahn möglich.

Die Mindest­anforde­rungen für die Einstellung in die Laufbahngruppen:

Einfacher Dienst.

Erfolg­reicher Besuch einer Haupt­schule oder ein als gleich­wertig anerkannter Bildungs­stand, zusätz­lich

  • Vor­be­rei­tungs­dienst oder
  • Berufs­aus­bil­dung

Mittlerer Dienst.

Abschluss einer Real­schule oder ein als gleich­wertig anerkannter Bildungs­stand, zusätz­lich

  • Vor­be­rei­tungs­dienst oder
  • Berufs­aus­bil­dung und eine haupt­beruf­liche Tätig­keit

Gehobener Dienst.

Eine zu einem Hoch­schul­studium berechtigende Schul­bil­dung oder ein als gleich­wertig aner­kannter Bil­dungs­stand, zusätz­lich

  • Vor­be­rei­tungs­dienst oder
  • ein an einer Hoch­schule abge­schlossener Bachelor oder ein gleich­wertiger Abschluss und eine haupt­berufliche Tätig­keit

Höherer Dienst.

Ein mit Master abge­schlossenes Hoch­schul­studium oder ein gleich­wertiger Abschluss, zum Bei­spiel Staats­examen oder Diplome von Universitäten, zusätz­lich

  • Vor­be­rei­tungs­dienst oder
  • eine haupt­beruf­liche Tätig­keit

Lauf­bahn­system für Tarif­be­schäftigte?

Tarif­be­schäftigte haben kein Lauf­bahn­system wie die Beamtinnen und Beamten. Dennoch: Die Ver­gütung wird auf Grundlage der sogenannten Entgelt­gruppen im Tarif­vertrag für den öffent­lichen Dienst (TVöD) bestimmt. Das heißt, dass die beruf­liche Quali­fi­ka­tion und die all­ge­mein­bil­den­den Abschlüsse auch dort eine Rolle spielen.

Der Karriere-Navigator.

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Ein­blicke in die Bundes­verwaltung.

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