Im öffentlichen Dienst arbeiten verbeamtete und tarifbeschäftigte Personen. Du fragst dich, was der Unterschied ist? Und was bedeuten Laufbahngruppe oder Laufbahnrecht? Wie ist der Zugang zu diesen Ämtern durch die Verfassung geregelt und was bedeutet Bestenauslese? Wir erklären dir kurz und kompakt die wichtigsten Begriffe, damit du die besonderen Begrifflichkeiten besser verstehst und künftig mitreden kannst.
01.
Der öffentliche Dienst, das sind in erster Linie über vier Millionen Menschen, die für Deutschland beschäftigt sind: Beamtinnen und Beamte, Tarifbeschäftigte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten. Sie sorgen im Bund, bei den Ländern oder ihren Kommunen dafür, dass Deutschland funktioniert, und setzen sich für das Wohl unseres Gemeinwesens ein. Circa eine halbe Million Menschen arbeiten davon derzeit im öffentlichen Dienst der Bundesverwaltung.
Grundsätzlich ja! Denn im Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz ist Folgendes festgelegt: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung den gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt.“
Ganz wichtig: Verbeamtet werden können auch Bürgerinnen und Bürger aus EU- und EWR-Staaten sowie aus der Schweiz, mit der ein Vertrag über die Anerkennung von Berufsqualifikationen existiert. Und als Tarifbeschäftigte können Menschen aller Nationalitäten eingestellt werden. Wichtig ist, dass die Besetzung einer Stelle sich ausschließlich nach den genannten Kriterien – Eignung, Befähigung, fachliche Leistung – richten darf. Dadurch verhindert der Staat, dass Menschen aufgrund ihrer Stellung bei der Auswahl bevorzugt werden. Die Bewertung der Bewerberinnen und Bewerber durch dieses Leistungsprinzip nennt sich auch Bestenauslese. So stellt der Staat die bestmögliche Besetzung öffentlicher Ämter sicher.
02.
Beamtinnen und Beamte stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat, welches über die normale Beziehung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu einem Arbeitgeber hinausgeht. Das heißt, dass sie per Schwur dem Grundgesetz verpflichtet sind. Die Begründung des Beamtenverhältnisses erfolgt durch die persönliche Entgegennahme einer Ernennungsurkunde. Artikel 33 Absatz 4 Grundgesetz sieht vor, dass Beamtinnen und Beamte dort eingesetzt werden, wo sogenannte hoheitsrechtliche Befugnisse ausgeübt werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Staat im Interesse der Allgemeinheit in die Rechte Einzelner eingreifen muss, etwa bei der Polizei, im Justizvollzug oder in der Finanzverwaltung.
Die Vergütung von Beamtinnen und Beamten nennt man Besoldung, sie ist gesetzlich festgelegt. Eine Verbeamtung ist in der Regel auf Lebenszeit angelegt. Um zu prüfen, ob sich die Beamtin oder der Beamte auch für das Beamtenverhältnis eignet, werden sie zunächst auf Probe ernannt. Diese Probezeit dauert grundsätzlich drei Jahre. Außerdem haben Beamtinnen und Beamte ein Recht auf eine sogenannte Alimentation und Unterstützung durch den Dienstherrn. Sie sind an Neutralität und Verfassungstreue gebunden. Ebenfalls dürfen sie nicht streiken. Diese besonderen Rechte und Pflichten dienen dazu, demokratisch getroffene Entscheidungen des Gesetzgebers umzusetzen, die Qualität staatlicher Leistungen zu sichern und die Arbeitsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zu erhalten. Noch mehr Informationen zu Beamtinnen und Beamten findest du hier.
03.
In der Bundesverwaltung arbeiten allerdings nicht nur Beamtinnen und Beamte, sondern auch Tarifbeschäftigte – also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen Arbeitsvertrag bekommen. Für die Tarifbeschäftigten gibt es einen eigenen Tarifvertrag, den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Vergütung ist ebenso tarifvertraglich festgelegt wie die Arbeitszeit und viele weitere Arbeitsbedingungen. Die ersten sechs Monate sind grundsätzlich Probezeit, ähnlich wie bei Beamtinnen und Beamten auch. Du willst noch mehr erfahren? Hier findest du weitere Informationen über eine Tarifbeschäftigung in der Bundesverwaltung.
04.
Wenn du eine Karriere als Beamtin oder Beamter anstrebst, bist du an Begriffen wie Laufbahn und Laufbahngruppe bestimmt nicht vorbeigekommen. Doch was hat es damit auf sich?
In der Bundesverwaltung gibt es vier Laufbahngruppen: den einfachen, den mittleren, den gehobenen und den höheren Dienst. In den Laufbahngruppen können Laufbahnen eingerichtet werden, zum Beispiel der mittlere technische Verwaltungsdienst, der gehobene nicht technische Verwaltungsdienst oder der höhere naturwissenschaftliche Dienst. Um die vielfältigen Aufgaben der Bundesverwaltung effektiv und sachgerecht erledigen zu können, sind verwandte und gleichwertige Vor- und Ausbildungen derselben Laufbahn zugeordnet. Beispielsweise führen alle verwaltungswissenschaftlichen Vorbereitungsdienste sowie alle rechts-, wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Bachelorstudiengänge in die Laufbahn gehobener nicht technischer Verwaltungsdienst.
Laufbahngruppe und Laufbahn: kurz und knapp
Laufbahngruppen sind die übergeordneten Kategorien: einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst. Sie definieren die grundlegenden Voraussetzungen und Einordnungen. Laufbahnen hingegen sind spezifischere Unterteilungen innerhalb dieser Laufbahngruppen, die sich auf bestimmte Fachrichtungen oder Aufgabenbereiche beziehen.
Zwei Beispiele:
Diese Struktur ermöglicht eine präzise Zuordnung von Qualifikationen zu Aufgabenbereichen und schafft für dich klare Karrierewege in der Bundesverwaltung.
Was ist ein Vorbereitungsdienst?
Der Vorbereitungsdienst ist eine spezielle Ausbildung für angehende Beamtinnen und Beamte. Er kombiniert theoretisches Lernen an einer Verwaltungshochschule mit praktischen Erfahrungen in verschiedenen Behörden. Der Vorbereitungsdienst dauert je nach Laufbahngruppe und spezifischer Laufbahn zwischen sechs Monaten und drei Jahren und schließt mit einer Laufbahnprüfung ab. Er bereitet dich optimal auf deine zukünftigen Aufgaben im öffentlichen Dienst vor und qualifiziert dich für eine bestimmte Laufbahn innerhalb einer Laufbahngruppe.
Je nachdem, welche Ausbildung und beruflichen Vorkenntnisse du mitbringst, wirst du in die jeweilige Laufbahn eingeordnet. Es gibt ein Eingangsamt, in das man eingestellt wird, und ein Spitzenamt, das man im Laufe seines Berufslebens erreichen kann. Bei hochwertiger Berufserfahrung kann auch in ein Beförderungsamt eingestellt werden. Beförderungen innerhalb der Laufbahn erfolgen je nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Ferner sind Aufstiege in die nächsthöhere Laufbahn möglich.
Die Mindestanforderungen für die Einstellung in die Laufbahngruppen:
Erfolgreicher Besuch einer Hauptschule oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand, zusätzlich
Abschluss einer Realschule oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand, zusätzlich
Eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand, zusätzlich
Ein mit Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss, zum Beispiel Staatsexamen oder Diplome von Universitäten, zusätzlich
Tarifbeschäftigte haben kein Laufbahnsystem wie die Beamtinnen und Beamten. Dennoch: Die Vergütung wird auf Grundlage der sogenannten Entgeltgruppen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bestimmt. Das heißt, dass die berufliche Qualifikation und die allgemeinbildenden Abschlüsse auch dort eine Rolle spielen.