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Verbeamtung: Bis zu welchem Alter?

Veröffentlicht am: vom
Gestatten: die Bundesverwaltung
Links steht: Gestatten: die Bundesverwaltung. Rechts sieht man eine Hand auf einer Akte, die "Stopp" signalisiert und eine Sanduhr. Das soll symbolisieren, dass es um Altersgrenzen im öffentlichen Dienst geht. Im Artikel erfährt man mehr darüber.

„Bin ich zu alt für den Staatsdienst?“

Diese Fragen hören wir oft. Zu allererst: In der Bundesverwaltung werden Talente aller Altersgruppen gesucht. Unabhängig davon, ob du Berufseinsteigerin oder Berufserfahrener bist, deine Fähigkeiten und dein Engagement zählen. Dabei gibt es jedoch einige wichtige Altersgrenzen, die insbesondere bei der Verbeamtung berücksichtigt werden müssen.

Viele denken, dass eine Karriere im öffentlichen Dienst nur jungen Menschen offensteht. Doch das ist nicht ganz richtig! Grundsätzlich gilt: Für die meisten Positionen in der Bundesverwaltung gibt es keine festen Altersgrenzen. Entscheidend sind deine Qualifikationen, dein Engagement und deine Bereitschaft, etwas zum Gemeinwohl beizutragen.

Wir brauchen dich!

Die Situation ist eindeutig: Von den rund 5,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind 2,6 Millionen über 45 Jahre (Quelle: Statista). Viele unserer erfahrenen Kolleginnen und Kollegen gehen bald in den Ruhestand, und die Personaldecke wird immer dünner. Du siehst also, wir brauchen dringend neue Mitarbeitende, die gemeinsam mit uns die Zukunft Deutschlands gestalten. Dabei suchen wir nicht nur nach jungen Menschen – im Gegenteil! Auszubildende, Quereinsteigende, Berufseinsteigende und Berufserfahrene jeden Alters sind generell herzlich willkommen.

Altersgrenzen für die Verbeamtung

Auch wenn es im öffentlichen Dienst grundsätzlich keine Diskriminierung aufgrund des Alters gibt, gibt es bei der Verbeamtung bestimmte Höchstaltersgrenzen. Diese dienen jedoch nicht dazu, ältere Menschen auszuschließen, sondern haben praktische Gründe. Die Altersgrenze stellt sicher, dass Beamtinnen und Beamte eine angemessene Dienstzeit bis zur Pension leisten können und das System der Beamtenversorgung nachhaltig bleibt.

„Bin ich zu alt für den Staatsdienst?“

Diese Frage hören wir oft. Viele denken, dass man nur als junger Mensch Chancen im öffentlichen Dienst hat. Aber das ist falsch! Tatsächlich gibt es im Beamtentum seit 2009 nach der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) keine allgemeinen Altersgrenzen mehr für den Vorbereitungsdienst im Bund, der dich auf deine spezifischen Aufgaben vorbereitet und der erste Schritt auf deinem Weg zur Verbeamtung ist.

Nur bei der Bundespolizei oder beim Bundeskriminalamt, wo es auf körperliche Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit ankommt, darfst du beispielsweise bei der Einstellung für den mittleren Dienst bei der Bundespolizei höchstens 28 Jahre bzw. für den höheren Dienst im Bundeskriminalamt höchsten 43 Jahre alt sein.

Welche Höchstaltersgrenzen gibt es für die Verbeamtung?

Hast du den Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen und steht eine Verbeamtung bevor, dann spielt dein Alter wiederum eine Rolle. Du darfst nach §48 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) höchstens 50 Jahre alt sein. Diese Höchstaltersgrenze hat jedoch nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern ist rein praktischer Natur. Sie hängt vor allem mit deiner Pension zusammen. Sie stellt sicher, dass du eine angemessene Dienstzeit bis zum Ruhestand leisten kannst und das System der Beamtenversorgung nachhaltig funktioniert. 

Nach §48 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) liegt die allgemeine Altersgrenze für die Verbeamtung bei 50 Jahren. Diese Grenze kann jedoch in bestimmten Fällen angehoben werden:

  • Wenn es nicht genügend jüngere Bewerbende gibt.
  • Wenn der Staat von der Einstellung einer älteren Person einen besonderen Vorteil erwartet.
  • Wenn Versorgungslasten zwischen altem und neuem Arbeitgeber geteilt werden.

In Ausnahmefällen kann die Altersgrenze auf 55 oder sogar 62 Jahre erhöht werden. Es gibt jedoch einige Bereiche, wie den Polizeidienst oder den Militärdienst, in denen strengere Altersgrenzen gelten, da diese Positionen oft besondere körperliche Anforderungen stellen.

Was bedeutet das für dich?

Die Altersgrenzen sind nicht dazu da, Bewerbende auszuschließen, sondern um sicherzustellen, dass das System funktioniert. Das bedeutet aber auch, dass es Ausnahmen gibt und individuelle Einzelfallprüfungen möglich sind. Wenn du Interesse an einer Position im Staatsdienst hast, lass dich von Altersgrenzen nicht entmutigen. Es zählt vor allem, was du mitbringst und wie du deinen Beitrag leisten kannst.

Altersgrenzen auch für Tarifbeschäftigte.

Für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst des Bundes gibt es keine festen Altersgrenzen wie bei Beamtinnen und Beamten. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) enthält keine Altersbeschränkungen. Das bedeutet, dass du dich in jedem Alter bewerben kannst.

In der Praxis wird bei Bewerbenden über 50 Jahren jedoch manchmal §48 der Bundeshaushaltsordnung berücksichtigt, insbesondere bei langfristigen Beschäftigungsverhältnissen. In solchen Fällen kann eine zusätzliche Begründung erforderlich sein, warum die Einstellung auch im höheren Alter sinnvoll ist.

Wichtig: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierung aufgrund des Alters. Eine Bewerbung darf also nicht allein aufgrund des Alters abgelehnt werden. Entscheidend sind deine Eignung, deine Erfahrung und deine Motivation.

Jetzt bewerben.

Jetzt weißt du, welche Altersgrenzen für eine Verbeamtung in der Bundesverwaltung gelten und warum sie existieren. Das Wichtigste ist: Eine Karriere im öffentlichen Dienst steht generell Menschen aller Altersgruppen offen. Es geht darum, gemeinsam mit dir die Zukunft Deutschlands zu gestalten.

Also: Trau dich, bewirb dich und starte deine Karriere in der Bundesverwaltung! Alle Stellenangebote gibt es hier.
 

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