Eine offizielle Website der Bundesrepublik Deutschland

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter karriere.bund.de veröffentlichte Webpräsenz des Bundesministeriums des Innern (BMI).

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 und der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer zwischen März und Juni 2025 durchgeführten BITV-Selbstbewertung durch die Digitas GmbH.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen mit den genannten Erfolgskriterien nicht vereinbar: 

  1. BITV: 9.1.3.2 Sinnvolle Reihenfolge, WCAG: 1.3.2 Meaningful Sequence (Level A) 
    Startseite: In einzelnen Fällen entspricht die Reihenfolge, in der Inhalte vom Screenreader vorgelesen werden, nicht der visuellen Anordnung auf dem Bildschirm.
  2. BITV: 11.7 Benutzerdefinierte Einstellungen, EN 301 549 V3.2.1: 11.7 User preferences 
    Alle Seiten: Wenn eine Nutzerin oder ein Nutzer eigene Farben für Vorder- und Hintergrund festgelegt haben, kann es bei einigen Icons und Bildern ohne Hintergrundfarbe zu unzureichenden Kontrasten kommen.
  3. BITV: 9.1.4.3 Kontraste von Texten ausreichend, WCAG: 1.4.3 Contrast (Minimum) (Level AA) 
    An einer Stelle ist der Kontrast zwischen Textfarbe und Hintergrund nicht groß genug, sodass der Text schwer lesbar sein kann.
  4. BITV: 9.2.4.2 Sinnvolle Dokumenttitel, WCAG: 2.4.2 Page Titled (Level A) 
    Die Suchseite(n) verfügen noch nicht über einen aussagekräftigen Titel. Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 17. Juni 2025 erstellt.

Barriere melden! Hinweise zur Barrierefreiheit.

Sind dir Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von karriere.bund.de aufgefallen? Dann kannst du dich gerne bei uns melden. Bitte benutze dafür das vorgesehene Barriere-melden-Formular oder den „Barriere melden“ Link im Fußbereich jeder Seite, um diese spezifische Seite mit ihrer URL zu melden.

Du kannst uns dein Anliegen auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS) mitteilen.

Du kannst uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Bundesministerium des Innern (BMI)
Alt-Moabit 140
10557 Berlin
Telefon: +49 30 18681-0
E-Mail:

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach deinem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, kannst du dich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle findest du alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort kannst du nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie du den Antrag auf Schlichtung stellst. Du kannst den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18527-2805
Fax: +49 30 18527-2901

E-Mail:
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
 

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