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Bewerben in der Bundes­ver­waltung.

Was du beachten musst:

Im öffent­lichen Dienst gibt es ein paar Besonder­heiten, die du bei deiner Bewer­bung beachten solltest. Die Bundes­ver­waltung besteht aus vielen ver­schie­denen Behörden – daher ist es schwierig, pauschale Hin­weise zu geben. Manches ist dabei ein wenig anders als in der freien Wirt­schaft – die wesent­lichen Unter­schiede erklären wir dir hier weiter unten.

Vor deiner Bewer­bung im öffent­lichen Dienst.

01.

Stellen­aus­schrei­bung prüfen.

Wie bei jedem anderen Arbeit­geber solltest du dir die Stellen­aus­schreibung ganz genau durch­lesen. Hier erfährst du schon einiges über deinen zukünftigen Arbeit­geber respektive Dienst­herrn.

Zu Beginn jeder Stellen­aus­schreibung findest du gewöhn­lich wichtige Rahmen­daten zur Position, bei­spiels­weise, ob die Stelle befristet oder unbe­fristet besetzt werden kann, eine Teil­zeit­beset­zung mög­lich ist und für welchen Stand­ort gesucht wird. Darüber hinaus findest du im Gegen­satz zur Wirt­schaft konkrete Angaben zur Ent­lohnung in Form der Entgelt- beziehungs­weise Besoldungs­gruppe. Du erfährst also gleich die Spanne, innerhalb derer die aus­ge­schrie­bene Position ver­gütet wird. Transparenz ist uns wichtig.

Deinen Arbeit­geber kennen­lernen und Auf­gaben ver­stehen.

Üblicher­weise stellt sich auch die Behörde kurz in der Stellen­aus­schreibung vor und beschreibt ihren gesetz­lichen Auf­trag und ihre wichtigsten Auf­gaben: Wer sind wir? Wofür sind wir zuständig? Was macht uns aus? Daneben erfährst du die wesent­lichsten Infor­mationen über die gesuchte Position und erhältst so eine erste Vor­stellung darüber, für welche Auf­gaben Unter­stützung gesucht wird. Darüber hinaus kannst beziehungs­weise solltest du dich auf der Karriere­seite der Behörde über diese informieren.

Vor­aus­setzungen – passt die Stelle zu dir?

Schaue dir die Vor­aus­setzungen genau an. In jeder Stellen­aus­schreibung werden die Anforde­rungen auf­ge­führt. So kannst du gleich ent­scheiden, ob eine Bewer­bung für dich infrage kommt. Die Kriterien werden dabei meist in sogenannte Muss- und Kann-Kriterien unterschieden. Muss-Kriterien sind Kriterien, die von dir zwingend zu erfüllen sind, etwa ein bestimmter Bildungs­ab­schluss, Soft­ware­kennt­nisse- oder IT-Skills. Vom gewünschten Bildungs­ab­schluss kannst du im Übrigen auch die mögliche Lauf­bahn­gruppe ableiten, zum Bei­spiel mittlerer oder höherer Dienst – mehr zu den Lauf­bahn­gruppen erfährst du hier.

Nur bei Erfüllung dieser „harten“ Kriterien kann deine Bewerbung für die Besetzung der Stelle berück­sichtigt werden. Kann-Kriterien stellen hingegen wünschens­werte An­forderungen dar und runden dein Profil ab. Kann-Kriterien erkennst du leicht an Formulierungen wie „idealerweise“, „wünschens­wert sind“ oder „von Vorteil sind“.

Wenn dich die Themen sowie Auf­gaben interessieren und du die Anfor­de­rungen erfüllst, bist du an der richtigen Stelle und einer Bewerbung steht nichts im Weg.

Solltest du vor, während oder nach deiner Bewerbung Rück­fragen haben, ist in der Stellen­aus­schrei­bung meistens eine Kontakt­person genannt, bei der du dich melden kannst.

In deiner Nähe.

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Großes bewegen, unzählige Möglich­keiten, im Team erfolg­reich sein. Das geht. In deiner Umgebung. Mit der inter­aktiven Karte kannst du Behörden und Organisationen suchen und dir so einen optimalen Über­blick über die Lage in deiner Umgebung ver­schaffen. Werde auch du Teil der Bundes­ver­waltung. Deutsch­land. Läuft nur mit dir.

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Deine Bewerbung schreiben.

02.

Dein Anschreiben.

Das Wichtigste ist, dass deine Moti­vation und deine Persön­lichkeit im Vor­der­grund stehen. Dein zukünf­tiger Arbeit­geber möchte sich ein Bild von dir machen und schon im Anschreiben mehr von dir erfahren. Versuche zu ver­deut­lichen, wieso du dich auf diese Stelle bewirbst, wieso du dich für diesen Arbeit­geber ent­scheiden möchtest und wieso du glaubst, dass du die Auf­gaben gut und gerne erledigen kannst. Eine Gehalts­vor­stellung brauchst du nicht anzu­geben. Das Gehalt von Tarif­beschäftig­ten und die Besol­dung von Beamtinnen und Beamten sind an die ent­sprechenden Tarif- beziehungs­weise Besol­dungs­tabellen gebunden. Das bedeutet, dass die Höhe deines Ein­kommens schon geregelt ist. In welche Entgelt- oder Besol­dungs­gruppe du ein­ge­ordnet wirst, erfährst du in der Stellen­aus­schreibung. Dein vor­aus­sicht­liches Gehalt kannst du mit den Angaben aus der Stellen­aus­schreibung hier nach­rechnen. Die Berück­sichti­gung deiner bis­herigen Berufs­erfah­rung wird individuell vom Personal­be­reich geprüft. Falls du darüber hinaus bestimmte formelle Angaben oder Vor­gaben beachten sollst, steht das klar formuliert in der Aus­schreibung.

Dein Lebenslauf.

Für den Lebens­lauf empfehlen wir einen gut strukturierten und über­sicht­lichen Auf­bau. Dein zukünf­tiger Arbeit­geber möchte wissen, welche Tätig­keiten du bisher über­nommen hast und welche Erfah­rungen du bereits sammeln konntest. Wichtig dabei ist die Relevanz für die Stelle, auf die du dich bewirbst. Ver­pflich­tende beruf­liche oder schu­lische Quali­fi­ka­tionen sollten klar erkenn­bar und deine Kontakt­daten aktuell sein. Falls du dich außer­beruf­lich engagierst, zum Bei­spiel in einem Ehren­amt, kannst du das gerne eben­falls angeben. Übrigens: Ein Bewer­bungs­bild darf nicht ver­langt werden. Es ist also deine Ent­scheidung, ob du ein Bild bei­fügst.

Deine Zeugnisse.

Wichtig ist, dass du deiner Bewer­bung rele­vante Abschluss- und Arbeits­zeugnisse, aber auch Nach­weise deiner Sprach­kennt­nisse oder deines außer­beruf­lichen Engage­ments bei­fügst. Interessant sind auch Zerti­fi­kate, bei­spiels­weise im Bereich Projekt­mana­ge­ment oder ITIL (Information Technology Infrastructure Library). Sollten weitere Zeugnisse benötigt werden, wirst du in der Stellen­aus­schrei­bung darauf hin­ge­wiesen. Üblich ist zum Beispiel die Anforde­rung eines Füh­rungs­zeug­nisses. Wenn du einen aus­län­dischen Studien­ab­schluss nach­weisen möchtest, prüfe am besten vorher, ob deine Uni akkreditiert ist. Eine erste Anlauf­stelle dafür ist die anabin-Daten­bank. Eine Zeugnis­be­wertung kannst du dir bei der Zentral­stelle für aus­län­disches Bil­dungs­wesen aus­stellen lassen. Ob das erforder­lich ist, teilt dir die Ein­stellungs­be­hörde gerne mit.

Nach deiner Bewer­bung.

03.

Wann erhalte ich eine Antwort auf meine Bewerbung?

Auf die Frage, wie lange die Bewer­bungs­phase oder eine Rück­mel­dung dauert, gibt es leider keine pauschale Ant­wort. Dafür gibt es zu viele verschiedene Arbeit­geber in der Bundes­ver­waltung. Alle Beteilig­ten arbeiten daran, dir so schnell wie mög­lich mit­zuteilen, wann und wie es weiter­geht.

Teil­weise benötigen unsere Prozesse aller­dings etwas Zeit. Hinter­grund ist, dass der öffen­tliche Dienst an viele recht­liche Vor­gaben und Ver­fahrens­vor­schriften gebun­den ist. So besteht bei­spiels­weise ein erhöhter Abstim­mungs­bedarf, der ein für alle Bewerberinnen und Bewerber faires, rechts­sicheres und chancen­gleiches Ver­fahren sicher­stellt.

Üblicher­weise erhältst du kurz nach Ver­sand der Bewer­bung eine Ein­gangs­be­stätigung, in der oft auch schon das weitere Vor­gehen beschrieben wird. Sofern du nicht sofort Bescheid bekommst, übe dich bitte in Geduld.

Falls du dich um einen Aus­bildungs- oder Studien­platz beworben hast und nicht sofort zum Zuge kommen konntest, kannst du dich manch­mal auf eine Warte­liste setzen lassen, um gege­benen­falls nach­ge­zogen zu werden.

Was bedeutet eigentlich Bestenauslese?

Bei deiner Bewer­bung wird vor allem darauf geschaut, ob du die Anforde­rungen erfüllst, die die aus­ge­schriebene Stelle erfordert. Andere Kriterien sind unzu­lässig. Das liegt am Prinzip der Besten­aus­lese im öffent­lichen Dienst. Bauch­gefühl und persön­liche Sympathien zählen hier nicht. Dafür gibt es dann auch strukturierte Inter­views, die für alle Bewerberinnen und Bewerber eines Aus­wahl­verfahrens identisch sind. In Artikel 33 Absatz 2 Grund­gesetz ist Folgendes fest­ge­halten: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eig­nung, Befähi­gung und fach­lichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffent­lichen Amte.“ Nicht nur Deutsche können Beamtin oder Beamter werden, sondern grund­sätz­lich auch Staats­an­ge­hörige eines EU-Mit­glieds­staates (EU-Bürgerinnen und EU-Bürger) oder von Island, Liech­ten­stein, Nor­wegen (EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürger) oder der Schweiz. Für Tarif­be­schäftigte gibt es grund­sätzlich keine Ein­schrän­kungen bezüg­lich der Staats­bürger­schaft.

Jede Stelle wird also mit der Person besetzt, die mit ihren körper­lichen, psychischen, geistigen und charakter­lichen Eigen­schaf­ten die Auf­gaben best­möglich erfüllen kann (Eig­nung). Außer­dem müssen Bewerberinnen und Bewerber zum Beispiel durch Aus­bildung und Erfah­rung die passenden Fähig­keiten mit­bringen (Befähi­gung). Die fach­liche Leistung bezieht sich unter anderem auf nach­weis­bare praktische Kenntnisse und Tätig­keiten – diese wird meistens anhand deiner Arbeits­zeug­nisse beur­teilt. Das Prinzip der Besten­aus­lese gilt nicht nur für Beamtinnen und Beamte, sondern auch für Tarif­be­schäftigte und Beamten­anwärterinnen und Beamten­anwärter.

So geht es weiter: Aus­wahl­ver­fahren und Vor­stellungs­gespräche.

Wenn deine Bewerbung im ersten Schritt erfolg­reich war, beginnt das Aus­wahl­ver­fahren. Vor allem bei einer großen Anzahl von Bewer­bun­gen, zum Bei­spiel auf Sammel­aus­schreibungen für mehrere Posi­tionen, aber auch bei Aus­zu­bildenden oder Studieren­den, wird vor­aus­sicht­lich vor dem Vor­stellungs­gespräch eine Vor­aus­wahl getroffen.

Wenn du dann nach Eig­nung, Befähi­gung und Leistung in der engeren Aus­wahl bist, folgt in der Regel dein persön­liches Vor­stellungs­gespräch. Ob ein Vor­stellungs­gespräch aus­reicht oder noch ein zweites statt­findet, unter­scheidet sich von Behörde zu Behörde. Je nach Stelle ist es möglich, dass du zu einem strukturierten Aus­wahl­ver­fahren (Assess­ment Center) ein­ge­laden wirst, in dem du bei­spiels­weise in Gruppen­diskussionen, schrift­lichen Auf­gaben oder Rollen­spielen von deinem Potenzial über­zeugen kannst.

Zur Vor­berei­tung gelten die gleichen Tipps wie in der freien Wirt­schaft: Beschäftige dich mit deinem poten­ziellen neuen Arbeit­geber. „Warum interessiere ich mich für diese Stelle?“ oder: „Warum möchte ich in dieser Behörde arbeiten?“ oder: „Welche Fragen habe ich?“

Im Vor­stellungs­gespräch warten meistens mehrere Personen auf dich: Im Regel­fall sind das eine Expertin oder ein Experte für Personal­themen, eine Person aus dem Fach­bereich, die Gleich­stellungs­be­auf­tragte, gege­benen­falls die Schwer­be­hinder­ten­ver­tretung und eine Person aus dem Personal­rat. Du merkst: Eine große Anzahl von Menschen interessiert sich für dich und deine Bewerbung. Sie alle möchten dich besser kennen­lernen und nehmen in der Regel auch an dem Gespräch teil.

Lohnt sich eine Initiativ­bewerbung im öffent­lichen Dienst?

04.

Du kennst das viel­leicht aus der freien Wirt­schaft: Dir gefällt ein Unter­nehmen unheim­lich gut und du möchtest unbe­dingt dort arbeiten. Also bewirbst du dich initiativ, auch dann, wenn keine Stelle für deine Fach­richtung oder Fähig­keiten aus­ge­schrieben ist. Auch in der Bundes­ver­waltung ist eine Initiativ­be­werbung nicht aus­ge­schlossen. Aller­dings muss darauf geachtet werden, dass sich möglichst ein breites Spektrum an Bewerberinnen und Bewerbern um eine bestimmte Stelle bewirbt, damit das Prinzip der Besten­aus­lese gewahrt wird.

Einige Behörden bieten dir die Möglichkeit, dich für einen sogenannten „Job-Agenten“ oder „Job Alert“ zu regis­trieren. Dabei kannst du deine beruf­lichen Interessen hinter­legen. Bei neuen aus­ge­schrie­benen Stellen, die zu deinen Angaben passen, erhältst du dann eine Benach­rich­ti­gung per Mail.

Deine Bewerbung als Person mit Behin­derung.

05.

Alle Menschen haben in der Bundes­ver­waltung die gleichen Mög­lich­keiten. Das ist uns wichtig. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen mit Behin­de­rung oder ihnen gleich­ge­stellte Menschen einen Platz bei uns finden können. Erfüllst du als schwer­be­hinderte oder ihr gleich­ge­stellte Person die fach­lichen Anfor­de­rungen an die aus­ge­schriebene Stelle, wirst du auch zu einem Vor­stel­lungs­ge­spräch eingeladen. Wir gewähren beruf­liche Chancen und Arbeits­be­din­gun­gen, um bei uns eine erfolg­reiche Karriere starten oder weiter­führen zu können. Chancen­gleichheit und Viel­falt – das sind für uns wichtige Errungen­schaften. Das zeigt sich auch daran, dass in der Bundes­ver­waltung 8–9 % Menschen mit Behin­de­rung arbeiten, in der Privat­wirt­schaft sind es 4 %. Wir fördern aktiv einen barriere­freien Arbeits­all­tag, zum Bei­spiel mit speziell aus­ge­statte­ten Arbeits­plätzen oder ange­passten Arbeits­zeiten sowie Arbeits­formen.

Deine Karriere in der Bundesverwaltung.

Warum du dich in der Bundesverwaltung bewerben solltest.

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