Im öffentlichen Dienst gibt es ein paar Besonderheiten, die du bei deiner Bewerbung beachten solltest. Die Bundesverwaltung besteht aus vielen verschiedenen Behörden – daher ist es schwierig, pauschale Hinweise zu geben. Manches ist dabei ein wenig anders als in der freien Wirtschaft – die wesentlichen Unterschiede erklären wir dir hier weiter unten.
01.
Wie bei jedem anderen Arbeitgeber solltest du dir die Stellenausschreibung ganz genau durchlesen. Hier erfährst du schon einiges über deinen zukünftigen Arbeitgeber respektive Dienstherrn.
Zu Beginn jeder Stellenausschreibung findest du gewöhnlich wichtige Rahmendaten zur Position, beispielsweise, ob die Stelle befristet oder unbefristet besetzt werden kann, eine Teilzeitbesetzung möglich ist und für welchen Standort gesucht wird. Darüber hinaus findest du im Gegensatz zur Wirtschaft konkrete Angaben zur Entlohnung in Form der Entgelt- beziehungsweise Besoldungsgruppe. Du erfährst also gleich die Spanne, innerhalb derer die ausgeschriebene Position vergütet wird. Transparenz ist uns wichtig.
Üblicherweise stellt sich auch die Behörde kurz in der Stellenausschreibung vor und beschreibt ihren gesetzlichen Auftrag und ihre wichtigsten Aufgaben: Wer sind wir? Wofür sind wir zuständig? Was macht uns aus? Daneben erfährst du die wesentlichsten Informationen über die gesuchte Position und erhältst so eine erste Vorstellung darüber, für welche Aufgaben Unterstützung gesucht wird. Darüber hinaus kannst beziehungsweise solltest du dich auf der Karriereseite der Behörde über diese informieren.
Schaue dir die Voraussetzungen genau an. In jeder Stellenausschreibung werden die Anforderungen aufgeführt. So kannst du gleich entscheiden, ob eine Bewerbung für dich infrage kommt. Die Kriterien werden dabei meist in sogenannte Muss- und Kann-Kriterien unterschieden. Muss-Kriterien sind Kriterien, die von dir zwingend zu erfüllen sind, etwa ein bestimmter Bildungsabschluss, Softwarekenntnisse- oder IT-Skills. Vom gewünschten Bildungsabschluss kannst du im Übrigen auch die mögliche Laufbahngruppe ableiten, zum Beispiel mittlerer oder höherer Dienst – mehr zu den Laufbahngruppen erfährst du hier.
Nur bei Erfüllung dieser „harten“ Kriterien kann deine Bewerbung für die Besetzung der Stelle berücksichtigt werden. Kann-Kriterien stellen hingegen wünschenswerte Anforderungen dar und runden dein Profil ab. Kann-Kriterien erkennst du leicht an Formulierungen wie „idealerweise“, „wünschenswert sind“ oder „von Vorteil sind“.
Wenn dich die Themen sowie Aufgaben interessieren und du die Anforderungen erfüllst, bist du an der richtigen Stelle und einer Bewerbung steht nichts im Weg.
Solltest du vor, während oder nach deiner Bewerbung Rückfragen haben, ist in der Stellenausschreibung meistens eine Kontaktperson genannt, bei der du dich melden kannst.
02.
Das Wichtigste ist, dass deine Motivation und deine Persönlichkeit im Vordergrund stehen. Dein zukünftiger Arbeitgeber möchte sich ein Bild von dir machen und schon im Anschreiben mehr von dir erfahren. Versuche zu verdeutlichen, wieso du dich auf diese Stelle bewirbst, wieso du dich für diesen Arbeitgeber entscheiden möchtest und wieso du glaubst, dass du die Aufgaben gut und gerne erledigen kannst. Eine Gehaltsvorstellung brauchst du nicht anzugeben. Das Gehalt von Tarifbeschäftigten und die Besoldung von Beamtinnen und Beamten sind an die entsprechenden Tarif- beziehungsweise Besoldungstabellen gebunden. Das bedeutet, dass die Höhe deines Einkommens schon geregelt ist. In welche Entgelt- oder Besoldungsgruppe du eingeordnet wirst, erfährst du in der Stellenausschreibung. Dein voraussichtliches Gehalt kannst du mit den Angaben aus der Stellenausschreibung hier nachrechnen. Die Berücksichtigung deiner bisherigen Berufserfahrung wird individuell vom Personalbereich geprüft. Falls du darüber hinaus bestimmte formelle Angaben oder Vorgaben beachten sollst, steht das klar formuliert in der Ausschreibung.
Für den Lebenslauf empfehlen wir einen gut strukturierten und übersichtlichen Aufbau. Dein zukünftiger Arbeitgeber möchte wissen, welche Tätigkeiten du bisher übernommen hast und welche Erfahrungen du bereits sammeln konntest. Wichtig dabei ist die Relevanz für die Stelle, auf die du dich bewirbst. Verpflichtende berufliche oder schulische Qualifikationen sollten klar erkennbar und deine Kontaktdaten aktuell sein. Falls du dich außerberuflich engagierst, zum Beispiel in einem Ehrenamt, kannst du das gerne ebenfalls angeben. Übrigens: Ein Bewerbungsbild darf nicht verlangt werden. Es ist also deine Entscheidung, ob du ein Bild beifügst.
Wichtig ist, dass du deiner Bewerbung relevante Abschluss- und Arbeitszeugnisse, aber auch Nachweise deiner Sprachkenntnisse oder deines außerberuflichen Engagements beifügst. Interessant sind auch Zertifikate, beispielsweise im Bereich Projektmanagement oder ITIL (Information Technology Infrastructure Library). Sollten weitere Zeugnisse benötigt werden, wirst du in der Stellenausschreibung darauf hingewiesen. Üblich ist zum Beispiel die Anforderung eines Führungszeugnisses. Wenn du einen ausländischen Studienabschluss nachweisen möchtest, prüfe am besten vorher, ob deine Uni akkreditiert ist. Eine erste Anlaufstelle dafür ist die anabin-Datenbank. Eine Zeugnisbewertung kannst du dir bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ausstellen lassen. Ob das erforderlich ist, teilt dir die Einstellungsbehörde gerne mit.
03.
Auf die Frage, wie lange die Bewerbungsphase oder eine Rückmeldung dauert, gibt es leider keine pauschale Antwort. Dafür gibt es zu viele verschiedene Arbeitgeber in der Bundesverwaltung. Alle Beteiligten arbeiten daran, dir so schnell wie möglich mitzuteilen, wann und wie es weitergeht.
Teilweise benötigen unsere Prozesse allerdings etwas Zeit. Hintergrund ist, dass der öffentliche Dienst an viele rechtliche Vorgaben und Verfahrensvorschriften gebunden ist. So besteht beispielsweise ein erhöhter Abstimmungsbedarf, der ein für alle Bewerberinnen und Bewerber faires, rechtssicheres und chancengleiches Verfahren sicherstellt.
Üblicherweise erhältst du kurz nach Versand der Bewerbung eine Eingangsbestätigung, in der oft auch schon das weitere Vorgehen beschrieben wird. Sofern du nicht sofort Bescheid bekommst, übe dich bitte in Geduld.
Falls du dich um einen Ausbildungs- oder Studienplatz beworben hast und nicht sofort zum Zuge kommen konntest, kannst du dich manchmal auf eine Warteliste setzen lassen, um gegebenenfalls nachgezogen zu werden.
Bei deiner Bewerbung wird vor allem darauf geschaut, ob du die Anforderungen erfüllst, die die ausgeschriebene Stelle erfordert. Andere Kriterien sind unzulässig. Das liegt am Prinzip der Bestenauslese im öffentlichen Dienst. Bauchgefühl und persönliche Sympathien zählen hier nicht. Dafür gibt es dann auch strukturierte Interviews, die für alle Bewerberinnen und Bewerber eines Auswahlverfahrens identisch sind. In Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz ist Folgendes festgehalten: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Nicht nur Deutsche können Beamtin oder Beamter werden, sondern grundsätzlich auch Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates (EU-Bürgerinnen und EU-Bürger) oder von Island, Liechtenstein, Norwegen (EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürger) oder der Schweiz. Für Tarifbeschäftigte gibt es grundsätzlich keine Einschränkungen bezüglich der Staatsbürgerschaft.
Jede Stelle wird also mit der Person besetzt, die mit ihren körperlichen, psychischen, geistigen und charakterlichen Eigenschaften die Aufgaben bestmöglich erfüllen kann (Eignung). Außerdem müssen Bewerberinnen und Bewerber zum Beispiel durch Ausbildung und Erfahrung die passenden Fähigkeiten mitbringen (Befähigung). Die fachliche Leistung bezieht sich unter anderem auf nachweisbare praktische Kenntnisse und Tätigkeiten – diese wird meistens anhand deiner Arbeitszeugnisse beurteilt. Das Prinzip der Bestenauslese gilt nicht nur für Beamtinnen und Beamte, sondern auch für Tarifbeschäftigte und Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter.
Wenn deine Bewerbung im ersten Schritt erfolgreich war, beginnt das Auswahlverfahren. Vor allem bei einer großen Anzahl von Bewerbungen, zum Beispiel auf Sammelausschreibungen für mehrere Positionen, aber auch bei Auszubildenden oder Studierenden, wird voraussichtlich vor dem Vorstellungsgespräch eine Vorauswahl getroffen.
Wenn du dann nach Eignung, Befähigung und Leistung in der engeren Auswahl bist, folgt in der Regel dein persönliches Vorstellungsgespräch. Ob ein Vorstellungsgespräch ausreicht oder noch ein zweites stattfindet, unterscheidet sich von Behörde zu Behörde. Je nach Stelle ist es möglich, dass du zu einem strukturierten Auswahlverfahren (Assessment Center) eingeladen wirst, in dem du beispielsweise in Gruppendiskussionen, schriftlichen Aufgaben oder Rollenspielen von deinem Potenzial überzeugen kannst.
Zur Vorbereitung gelten die gleichen Tipps wie in der freien Wirtschaft: Beschäftige dich mit deinem potenziellen neuen Arbeitgeber. „Warum interessiere ich mich für diese Stelle?“ oder: „Warum möchte ich in dieser Behörde arbeiten?“ oder: „Welche Fragen habe ich?“
Im Vorstellungsgespräch warten meistens mehrere Personen auf dich: Im Regelfall sind das eine Expertin oder ein Experte für Personalthemen, eine Person aus dem Fachbereich, die Gleichstellungsbeauftragte, gegebenenfalls die Schwerbehindertenvertretung und eine Person aus dem Personalrat. Du merkst: Eine große Anzahl von Menschen interessiert sich für dich und deine Bewerbung. Sie alle möchten dich besser kennenlernen und nehmen in der Regel auch an dem Gespräch teil.
04.
Du kennst das vielleicht aus der freien Wirtschaft: Dir gefällt ein Unternehmen unheimlich gut und du möchtest unbedingt dort arbeiten. Also bewirbst du dich initiativ, auch dann, wenn keine Stelle für deine Fachrichtung oder Fähigkeiten ausgeschrieben ist. Auch in der Bundesverwaltung ist eine Initiativbewerbung nicht ausgeschlossen. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass sich möglichst ein breites Spektrum an Bewerberinnen und Bewerbern um eine bestimmte Stelle bewirbt, damit das Prinzip der Bestenauslese gewahrt wird.
Einige Behörden bieten dir die Möglichkeit, dich für einen sogenannten „Job-Agenten“ oder „Job Alert“ zu registrieren. Dabei kannst du deine beruflichen Interessen hinterlegen. Bei neuen ausgeschriebenen Stellen, die zu deinen Angaben passen, erhältst du dann eine Benachrichtigung per Mail.
05.
Alle Menschen haben in der Bundesverwaltung die gleichen Möglichkeiten. Das ist uns wichtig. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen mit Behinderung oder ihnen gleichgestellte Menschen einen Platz bei uns finden können. Erfüllst du als schwerbehinderte oder ihr gleichgestellte Person die fachlichen Anforderungen an die ausgeschriebene Stelle, wirst du auch zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Wir gewähren berufliche Chancen und Arbeitsbedingungen, um bei uns eine erfolgreiche Karriere starten oder weiterführen zu können. Chancengleichheit und Vielfalt – das sind für uns wichtige Errungenschaften. Das zeigt sich auch daran, dass in der Bundesverwaltung 8–9 % Menschen mit Behinderung arbeiten, in der Privatwirtschaft sind es 4 %. Wir fördern aktiv einen barrierefreien Arbeitsalltag, zum Beispiel mit speziell ausgestatteten Arbeitsplätzen oder angepassten Arbeitszeiten sowie Arbeitsformen.