Warum wir inklusive E-Government-Lösungen brauchen.
Mit einem Klick die Website einer Behörde aufrufen oder online einen Behördengang schnell erledigen – was für viele einfach klingt, kann für Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen eine Herausforderung sein. In einer zunehmend digitalen Welt müssen wir aber alle unsere digitalen Angebote nutzen können. Entdecken wir gemeinsam, was digitale Barrierefreiheit in der öffentlichen Verwaltung bedeutet und welche Vorteile sie uns allen bietet.
Die digitale Transformation verändert die öffentliche Verwaltung grundlegend – Stichwort: Digitale Verwaltung. Traditionelle Prozesse weichen zunehmend digitalen Lösungen, um effizientere, bürgerfreundlichere Dienstleistungen zu bieten. Doch dieser Fortschritt bringt besondere Herausforderungen mit sich.
12,6 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland leben mit Behinderungen, d. h. längerfristigen körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen (Stand: 2021, Quelle: Statista, 2024). Auch viele ältere Menschen haben keinen Zugang zu digitalen Technologien oder können diese nicht nutzen, weil ihnen körperliche, geistige oder finanzielle Ressourcen fehlen.
Was zuvor noch in persönlichen Gesprächen mit Verwaltungsmitarbeitenden oder durch die Unterstützung von Begleitpersonen gelöst werden konnte, muss nun auch digital für Menschen mit Behinderungen und ältere Bürgerinnen und Bürger funktionieren. Ist das nicht der Fall, können sie die digitalen Angebote der Verwaltung nicht nutzen und damit auch nicht am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.
Deshalb ist es unerlässlich, dass unsere E-Government-Angebote barrierefrei gestaltet sind – ganz im Sinne einer inklusiven Gesellschaft. Die digitale Inklusion trägt dazu bei, die Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe für alle zu ermöglichen. Digitale Teilhabe ist auch soziale Teilhabe.

Was bedeutet digitale Inklusion?
Inklusion bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von ihren Fähigkeiten, ihrem Alter oder ihrer Herkunft – gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Im digitalen Kontext spricht man von digitaler Inklusion, die sicherstellt, dass jede Bürgerin und jeder Bürger Zugang zu digitalen Technologien und Informationen hat.
Das umfasst nicht nur den physischen Zugang zu Geräten und Internet. Es geht auch um die Fähigkeit, diese Technologien selbstbestimmt und kompetent zu nutzen. Digitale Barrieren können in verschiedenen Formen auftreten:
- Sehbehinderungen: Fehlende Alternativtexte für Bilder, fehlende Vergrößerungsmöglichkeiten oder unzureichende Kontraste erschweren die Nutzung von Webseiten.
- Hörbehinderungen: Videos ohne Untertitel oder Gebärdensprache oder Audiodateien ohne Transkripte schließen gehörlose Menschen aus.
- Motorische Einschränkungen: Komplexe Navigationen, die eine präzise Maussteuerung erfordern, sind für Personen mit eingeschränkter Feinmotorik problematisch.
- Kognitive Beeinträchtigungen: Komplizierte Sprache und unübersichtliche Strukturen können das Verständnis erschweren.
- Situative und vorübergehende Beeinträchtigungen: Beispielsweise erschwert ein gebrochener Arm die Nutzung einer Maus, und eine laute Umgebung macht es schwierig, Videos ohne Untertitel zu verstehen.
Wie sieht barrierefreie Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung aus?
Barrierefreie digitale Angebote sind für alle von Vorteil. Eine übersichtliche Gestaltung, gut lesbare Texte in einfacher Sprache und eine intuitive Navigation verbessern das Nutzungserlebnis für alle. Wenn Informationen über verschiedene Sinne wie Sehen und Hören zugänglich sind, wird ein digitales Angebot noch attraktiver und zugänglicher. Hier sind einige Beispiele aus der Bundesverwaltung:
- Barrierefreie Webseiten: Unsere Seiten sind klar strukturiert, nutzen kontrastreiche Farben und bieten eine einfache Navigation. Ein Beispiel ist die Webseite barrierefreiheit.dienstekonsolisidierung.bund.de, wo du weitere Informationen zum Thema findest.
- Barrierefreie Videos: Wir versehen unsere Videos mit Untertiteln und Audiodeskriptionen, um sie für alle zugänglich zu machen. Ein Beispiel ist das Video zum Konzept für die Personalentwicklung im Bundesministerium der Finanzen.
- Anpassbare Inhalte: Wir bieten Optionen zur Textvergrößerung oder Anpassung von Farbkontrasten an. Solche Funktionen findest du auch auf der Webseite des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
- Alternative Navigationsmethoden: Für Menschen mit motorischen Einschränkungen ermöglichen wir die Nutzung alternativer Eingabemethoden wie Tastatur oder Sprachsteuerung.
- Alternative Formate: Wir stellen bestimmte Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache bereit. Wichtige Informationen auf unserer Karriereseite karriere.bund.de sind beispielsweise auch in leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache verfügbar.
- Erklärung der Barrierefreiheit: Wir veröffentlichen klare und vollständige Erklärungen zur Barrierefreiheit unserer digitalen Angebote, wie auf den Seiten der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit.
- Feedbackmechanismus: Unsere Webseiten und mobilen Anwendungen enthalten Funktionen, mit denen Nutzerinnen und Nutzer vorhandene Barrieren melden und Informationen in einem zugänglichen Format anfordern können. Hier ist das Beispiel des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Welche Gesetze und Richtlinien gelten für die digitale Barrierefreiheit?
In Deutschland gibt es mehrere Gesetze und Richtlinien, die den rechtlichen Rahmen für die barrierefreie Gestaltung digitaler Angebote in Deutschland bilden und die gleichberechtigte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger fördern:
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Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Seit dem 1. Mai 2002 verpflichtet das BGG den Bund, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und ihre gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. Es bildet die Grundlage für weitere Verordnungen zur Barrierefreiheit in Deutschland.
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Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
Diese Verordnung, 2002 in Kraft getreten und zuletzt am 25. Mai 2019 aktualisiert, konkretisiert die Anforderungen des BGG für den Bereich der Informationstechnik. Sie verpflichtet öffentliche Stellen des Bundes, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten.
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Richtlinie (EU) 2016/2102
Diese EU-Richtlinie verpflichtet öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. In Deutschland wurde sie durch Anpassungen des BGG und der BITV 2.0 umgesetzt.
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Onlinezugangsgesetz (OZG)
Verabschiedet am 14. August 2017 und überarbeitet am 14. Juni 2024 (OZG 2.0), hat es das Ziel, die Verwaltung für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen durch attraktive digitale Angebote einfach, sicher und von überall und zu jedem Zeitpunkt nutzbar zu machen.
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European Accessibility Act (EAA) – Richtlinie (EU) 2019/882
Diese Richtlinie zielt darauf ab, Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen innerhalb der EU zu harmonisieren. In Deutschland wurde sie durch das BFSG in nationales Recht überführt.
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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Dieses Gesetz setzt den European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht um. Es definiert Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein müssen.
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Harmonisierte Europäische Norm (EN) 301 549
Diese Norm legt die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologie-Produkten und -Dienstleistungen fest. Sie dient als harmonisierte Norm zur Unterstützung der EU-Richtlinie 2016/2102 und des EAA.
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Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
Die WCAG wurden vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt und bieten Empfehlungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Webinhalten. Die Version 2.1 wurde 2018 veröffentlicht und legt Kriterien für die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit von Webinhalten fest. Ein weiteres Update gab es im Dezember 2024: Jetzt beinhaltet die WCAG 2.2 neun weitere Erfolgskriterien.
Warum profitieren wir alle von Digitalisierung und Barrierefreiheit?
Ob ältere Menschen, Menschen mit situativen oder vorübergehenden Beeinträchtigungen oder Menschen mit oder ohne Behinderung – digitale Barrierefreiheit verbessert die öffentliche Verwaltung für alle.
Barrierefreie Websites und Anwendungen machen Verwaltungsprozesse effizienter und benutzerfreundlicher, was zu zufriedeneren Bürgerinnen und Bürgern führt. Zudem erreichen wir damit eine breitere Nutzerbasis, was die Reichweite erhöht und Akzeptanz unserer digitalen Angebote erhöht.
Auch innerhalb der Bundesverwaltung fördern barrierefreie digitale Technologien die Zusammenarbeit verschiedener Nutzergruppen. Sie ermöglichen es allen Beteiligten, unabhängig von individuellen Fähigkeiten, gleichberechtigt zu kommunizieren und zusammenzuarbeiten. Dies schafft ein inklusives und produktives Arbeitsumfeld.
Digitale Barrierefreiheit in der öffentlichen Verwaltung betrifft uns alle. In der Bundesverwaltung hast du die Chance, technische Barrieren abzubauen und inklusive E-Government-Lösungen für die Menschen in Deutschland mitzugestalten. Übernimm soziale Verantwortung und fördere die digitale und soziale Teilhabe. Auf unserer Karriereseite erfährst du mehr über deine Einstiegsmöglichkeiten. Passende Jobs mit Sinn findest du in unserem Stellenportal.