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Digitale Barrierefreiheit in der öffentlichen Verwaltung.

Veröffentlicht am: vom
Projekt Fortschritt
Öffentliche Verwaltung und digitale Barrierefreiheit

Warum wir inklusive E-Government-Lösungen brauchen.

Mit einem Klick die Website einer Behörde aufrufen oder online einen Behördengang schnell erledigen – was für viele einfach klingt, kann für Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen eine Herausforderung sein. In einer zunehmend digitalen Welt müssen wir aber alle unsere digitalen Angebote nutzen können. Entdecken wir gemeinsam, was digitale Barrierefreiheit in der öffentlichen Verwaltung bedeutet und welche Vorteile sie uns allen bietet.

Die digitale Transformation verändert die öffentliche Verwaltung grundlegend – Stichwort: Digitale Verwaltung. Traditionelle Prozesse weichen zunehmend digitalen Lösungen, um effizientere, bürgerfreundlichere Dienstleistungen zu bieten. Doch dieser Fortschritt bringt besondere Herausforderungen mit sich. 
12,6 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland leben mit Behinderungen, d. h. längerfristigen körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen (Stand: 2021, Quelle: Statista, 2024). Auch viele ältere Menschen haben keinen Zugang zu digitalen Technologien oder können diese nicht nutzen, weil ihnen körperliche, geistige oder finanzielle Ressourcen fehlen.
Was zuvor noch in persönlichen Gesprächen mit Verwaltungsmitarbeitenden oder durch die Unterstützung von Begleitpersonen gelöst werden konnte, muss nun auch digital für Menschen mit Behinderungen und ältere Bürgerinnen und Bürger funktionieren. Ist das nicht der Fall, können sie die digitalen Angebote der Verwaltung nicht nutzen und damit auch nicht am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. 
Deshalb ist es unerlässlich, dass unsere E-Government-Angebote barrierefrei gestaltet sind – ganz im Sinne einer inklusiven Gesellschaft. Die digitale Inklusion trägt dazu bei, die Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe für alle zu ermöglichen. Digitale Teilhabe ist auch soziale Teilhabe.

Grafische Darstellung mit dem Titel „Digitale Barrierefreiheit hilft allen“. Um den Schriftzug „Digitale Barrierefreiheit hilft allen“ im Zentrum sind kreisförmig verschiedene Symbole angeordnet, die Aspekte der digitalen Barrierefreiheit repräsentieren. Darunter befinden sich Icons für Untertitel, Gebärdensprache, Screenreader und weitere barrierefreie Technologien.

Was bedeutet digitale Inklusion?

Inklusion bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von ihren Fähigkeiten, ihrem Alter oder ihrer Herkunft – gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Im digitalen Kontext spricht man von digitaler Inklusion, die sicherstellt, dass jede Bürgerin und jeder Bürger Zugang zu digitalen Technologien und Informationen hat. 
Das umfasst nicht nur den physischen Zugang zu Geräten und Internet. Es geht auch um die Fähigkeit, diese Technologien selbstbestimmt und kompetent zu nutzen. Digitale Barrieren können in verschiedenen Formen auftreten:

  • Sehbehinderungen: Fehlende Alternativtexte für Bilder, fehlende Vergrößerungsmöglichkeiten oder unzureichende Kontraste erschweren die Nutzung von Webseiten.
  • Hörbehinderungen: Videos ohne Untertitel oder Gebärdensprache oder Audiodateien ohne Transkripte schließen gehörlose Menschen aus.
  • Motorische Einschränkungen: Komplexe Navigationen, die eine präzise Maussteuerung erfordern, sind für Personen mit eingeschränkter Feinmotorik problematisch.
  • Kognitive Beeinträchtigungen: Komplizierte Sprache und unübersichtliche Strukturen können das Verständnis erschweren.
  • Situative und vorübergehende Beeinträchtigungen: Beispielsweise erschwert ein gebrochener Arm die Nutzung einer Maus, und eine laute Umgebung macht es schwierig, Videos ohne Untertitel zu verstehen.

Wie sieht barrierefreie Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung aus? 

Barrierefreie digitale Angebote sind für alle von Vorteil. Eine übersichtliche Gestaltung, gut lesbare Texte in einfacher Sprache und eine intuitive Navigation verbessern das Nutzungserlebnis für alle. Wenn Informationen über verschiedene Sinne wie Sehen und Hören zugänglich sind, wird ein digitales Angebot noch attraktiver und zugänglicher. Hier sind einige Beispiele aus der Bundesverwaltung: