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Fern­stra­ßen-Bun­des­amt (FBA)

Bauen Sie mit uns eine neue Behörde auf!

Aufgaben des FBA:

Das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) und die Autobahn GmbH des Bundes wurden im Zuge der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung 2018 gegründet. Beide Bundesinstitutionen nehmen seit 2021 ihre fachlichen Aufgaben wahr, um die Ziele der Reform umzusetzen. Das FBA ist verantwortlich für zahlreiche Aufgaben im Straßen- und Straßenverkehrsrecht, ist als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde tätig und hat Aufsichtsbefugnisse gegenüber der Autobahn GmbH des Bundes.

Aufbau des FBA:

Das FBA hat sich mit vier Abteilungen aufgestellt. Neben der Zentralabteilung, die die Verwaltungsdienstleistungen für das eigene Haus sowie für die an die Autobahn GmbH zugewiesenen Beamtinnen und Beamten erbringt, laufen die Geschäfte in den Abteilungen Planfeststellung, Straßenrecht sowie Bau- und Verkehrstechnik weiter hoch.

Wir sorgen dafür, dass sich in Deutschland etwas bewegt: Neben dem Kraftfahrt-Bundesamt, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung oder dem Eisenbahn-Bundesamt gehört nun auch das Fernstraßen-Bundesamt zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Das bedeutet spannende Aufgaben und viel Verantwortung.

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