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Bun­des­so­zi­al­ge­richt (BSG)

Das oberste deutsche Sozialgericht

Aufgabe des BSG:

Das Bundessozialgericht ist nach Artikel 95 Absatz 1 GG als oberster Gerichtshof des Bundes höchste Instanz der Sozialgerichtsbarkeit; erstinstanzlich sind die Sozialgerichte und als Berufungsinstanz die Landessozialgerichte tätig. Das Bundessozialgericht entscheidet als Revisionsgericht über Sachgebiete, die zusammengefasst als „Angelegenheiten der sozialen Sicherheit“ bezeichnet werden können.

Im Bundessozialgericht sind insgesamt circa 220 Personen beschäftigt. Neben den Bundesrichterinnen und Bundesrichtern sind im Bundessozialgericht vor allem Beschäftigte mit Verwaltungshintergrund, aber auch IT-Fachkräfte in jeder Laufbahn tätig. Das Bundessozialgericht bildet selbst Justizfachangestellte, Fachinformatikerinnen und Fachinformatiker für Systemintegration sowie Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste in der Fachrichtung Bibliothek aus und bietet beispielsweise Schülerpraktikumsplätze an.

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Das Bundessozialgericht hat seinen Sitz in Kassel.

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