Aufgaben des BMJ:
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ist in erster Linie ein Gesetzgebungsministerium. Das bedeutet, es erarbeitet Gesetz- und Verordnungsentwürfe vor allem für die „klassischen“ Bereiche des Rechts, wie das Bürgerliche Recht, das Handels- und Wirtschaftsrecht, das Strafrecht und die Prozessrechte.
Das Ministerium hat im Jahr 1949 seine Tätigkeit mit rund 80 Beschäftigten aufgenommen. Heute sind es mehr als 850 (Stand: Mai 2022). Im BMJ arbeiten gut 330 Juristinnen und Juristen, davon sind etwas mehr als die Hälfte Frauen. Unter den Juristinnen und Juristen befinden sich über 100 Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie andere Beamtinnen und Beamte der Bundesländer, die für eine bestimmte Zeit an das BMJ abgeordnet sind (meist für zwei oder drei Jahre).
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