Über eine Verwaltungsgemeinschaft und durch die fachliche und personelle Verzahnung ist das BAA eng mit dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) verbunden.
Aufgabe des BAA:
Das BAA ist in verwaltungsmäßiger, rechtlicher und finanzieller Hinsicht verantwortlich für die Durchführung des Lastenausgleichs. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt seit 2010 in der Rückforderung des Lastenausgleichs bei Schadensausgleich nach § 349 Lastenausgleichsgesetz (LAG). Betroffen hiervon sind in erster Linie Inhaberinnen und Inhaber von Vermögenswerten in den neuen Bundesländern, die wieder über ihr im Lastenausgleich entschädigtes Vermögen verfügen können.
Standorte des BAA:
Das BAA verfügt neben seinem Hauptsitz in Bad Homburg vor der Höhe über einen weiteren Dienstsitz in Berlin.
Wir suchen motivierte und interessierte Beschäftigte mit Verwaltungshintergrund mit und ohne Berufserfahrung in jeder Laufbahn, aber auch Volljuristinnen und Volljuristen.
Haben Sie Interesse an einer Tätigkeit im BAA? Dann entdecken Sie jetzt unsere aktuellen Stellenausschreibungen!