Das Bundesarbeitsgericht hat seinen Sitz in Erfurt und ist einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes nach Artikel 95 des Grundgesetzes. Die Arbeitsgerichtsbarkeit bildet einen eigenständigen Rechtsweg mit eigenem Instanzenzug. Sie besteht aus den Arbeitsgerichten als Eingangsinstanz, den Landesarbeitsgerichten als Berufungsinstanz und dem Bundesarbeitsgericht als Revisionsinstanz.
Aufgabe des BAG:
Als Revisionsgericht hat das Bundesarbeitsgericht die Aufgabe, grundsätzliche Rechtsfragen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts zu klären und damit die Rechtseinheit sowie die Fortbildung des Rechts zu gewährleisten. Möchten Sie an dieser für unseren Rechtsstaat wichtigen Aufgabe mitwirken?
Neben den Richterinnen und Richtern sind beim Bundesarbeitsgericht circa 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Das sind zumeist Beschäftigte in typischen Justizberufen, aber auch IT-Fachkräfte und Beschäftigte in der Verwaltung, in der Bibliothek sowie im handwerklich-technischen Bereich.
Informieren Sie sich über unsere aktuell ausgeschriebenen Stellen!