Aufgaben des BfS:
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet für die Sicherheit und den Schutz der Menschen und der Umwelt vor Schäden durch ionisierende und nicht ionisierende Strahlung. Bei ionisierender Strahlung geht es zum Beispiel um Diagnostik wie das Röntgen und Anwendungen in der Medizin sowie um den radiologischen Notfallschutz und den Schutz vor erhöhter natürlicher Radioaktivität (etwa Radon). Bei nicht ionisierender Strahlung geht es unter anderem um UV-Strahlung und Mobilfunk.
Als wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde gehört das BfS zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).