Veröffentlicht am 21.07.2026
Tätigkeitsfeld
Verwaltung und Büro
Behörde
Laufbahn
Gehobener Dienst
Anstellungsdauer
Unbefristet
Arbeitszeit
Vollzeit
Bewerbungsfrist
21.08.2026
Kennziffer
1471180 - S 1
Kontakt
Frau Vicky Hübner
Standort
Berlin
10707
Werden Sie Teil der BDBOS , der Netzbetreiberin des Bundes und der Länder
Wir suchen ab sofort unbefristet in Teilzeit oder Vollzeit in Berlin (Bewerbungsfrist: 21.08.2026) einen/eine
Sachbearbeitung internationale Zusammenarbeit (m/w/d)
Wir bieten:
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Wer wir sind
Die BDBOS betreibt die Netze des Bundes, das hochsichere Kommunikationsnetz der Bundesverwaltung und den Digitalfunk BOS für die Sicherheitsbehörden sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen. Wer wir genau sind und was wir tun, erfahren Sie hier .
Ihr künftiger Bereich:
Das Referat S 1 - Digitalfunkstrategie beobachtet, analysiert und bewertet nationale und internationale Themen und Organisationen, um mittel- und langfristige Strategien für den Digitalfunk BOS zu entwickeln und zur Entscheidung zu bringen. Damit wird der Aufbau, der Betrieb und die Weiterentwicklung des Digitalfunks BOS sichergestellt.
Was Sie erwartet
Was Sie mitbringen
Eine abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor oder gleichwertig) in einer:
Wünschenswert sind folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:
Sofern Sie sich als Beamtin oder Beamter bewerben, haben wir Ihnen hier wichtige Hinweise zur erforderlichen Qualifikation verlinkt.
Wie Sie sich bewerben
Weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung finden Sie hier . Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Sicherheitsüberprüfung
Die BDBOS ist eine Behörde in einem lebenswichtigen Bereich der staatlichen Infrastruktur. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der dienstlichen Verwendung mit sicherheitsempfindlichen Informationen und Einrichtungen arbeiten, sind unterschiedliche Überprüfungen aller neueingestellten Beschäftigten durch den Verfassungsschutz erforderlich.
Vor einer Einstellung oder Abordnung in die BDBOS werden Sie daher je nach Verwendung nach den §§ 8 - 10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) sicherheitsüberprüft. Auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin werden dabei ggf. mit einbezogen. Das Bestehen ist Voraussetzung für eine Einstellung bei der BDBOS. Voraussetzung für die Durchführung ist in der Regel ein mindestens fünfjähriger ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland; andernfalls kann ein Verfahrenshindernis bestehen.
Bewerberinnen und Bewerber sollten strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sein, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und keine Bindungen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben. Mitarbeitende der BDBOS unterliegen außerdem, sofern aufgrund der Art der durchgeführten Sicherheitsüberprüfung anwendbar, den in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken.