Veröffentlicht am 23.07.2025
Tätigkeitsfeld
IT und Telekommunikation
Behörde
Laufbahn
Gehobener Dienst
Anstellungsdauer
Unbefristet
Arbeitszeit
Vollzeit
Bewerbungsfrist
19.08.2025
Kennziffer
1331249 - BE 2
Kontakt
Frau Vicky Schmidt
Standort
Berlin
10707
, der Netzbetreiberin des Bundes und der LänderWerden Sie Teil der BDBOS
Wir suchen ab sofort unbefristet in Teilzeit oder Vollzeit in Berlin (Bewerbungsfrist: 19.08.2025)
Sachbearbeitung Betriebsübernahme (m/w/d)
Wir bieten:
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Wer wir sind
Die BDBOS betreibt die Netze des Bundes, das hochsichere Kommunikationsnetz der Bundesverwaltung und den Digitalfunk BOS für die Sicherheitsbehörden sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen. Wer wir genau sind und was wir tun, erfahren Sie hier .
Ihr künftiger Bereich:
Als Team gestalten und verantworten wir die Entwicklung und Übernahme betrieblicher Aufgaben im Netzwerkumfeld und steuern diese mit etablierten Projektmanagement-Methoden. Zu diesem Spektrum gehören unter anderem Tätigkeiten wie die Steuerung externer Dienstleistungsunternehmen, Planung betrieblicher Maßnahmen, Abnahme von Dokumentationen (Arbeitsanweisungen, Prozessbeschreibungen) oder auch Steuerung der Kosten -und Finanzplanung. Darüber hinaus bearbeiten wir übergreifende betriebsrelevante Themen und stellen sicher, dass operative Anforderungen flexibel, verlässlich und fachlich fundiert umgesetzt werden.
Was Sie erwartet
Was Sie mitbringen
Sofern Sie sich als Beamtin oder Beamter bewerben, haben wir Ihnen hier wichtige Hinweise zur erforderlichen Qualifikation verlinkt.
Wie Sie sich bewerben
Weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung finden Sie hier . Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Sicherheitsüberprüfung
Die BDBOS ist eine Behörde in einem sensiblen Bereich der staatlichen Infrastruktur. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der dienstlichen Verwendung mit sicherheitsrelevantem Material arbeiten, sind unterschiedliche Überprüfungen aller neueingestellten Beschäftigten durch den Verfassungsschutz erforderlich.
Vor einer Einstellung oder Abordnung in die BDBOS werden Sie daher nach § 8-10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) sicherheitsüberprüft. Auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin werden dabei ggf. mit einbezogen. Das Bestehen ist Voraussetzung für eine Einstellung bei der BDBOS. Bei Nicht-EU-Bürgern ist eine Sicherheitsüberprüfung erst möglich, wenn Sie bereits fünf Jahre in Deutschland wohnhaft waren.
Bewerberinnen und Bewerber sollten strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sein, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen. Mitarbeitende der BDBOS, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben, unterliegen außerdem den in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken.