Veröffentlicht am 20.08.2025
Tätigkeitsfeld
Technische Verwaltung
Behörde
Laufbahn
Höherer Dienst
Anstellungsdauer
Unbefristet
Arbeitszeit
Vollzeit
Bewerbungsfrist
23.09.2025
Kennziffer
1345040 - SG 1
Kontakt
Frau Vicky Schmidt
Standort
Berlin
10707
, der Netzbetreiberin des Bundes und der LänderWerden Sie Teil der BDBOS
Wir suchen ab sofort unbefristet in Teilzeit oder Vollzeit in Berlin (Bewerbungsfrist: 23.09.2025)
Referent/-in IT-Kapazitätsmanagement (m/w/d)
Wir bieten:
Wir zahlen:
Wir leben:
Wer wir sind
Die BDBOS betreibt die Netze des Bundes, das hochsichere Kommunikationsnetz der Bundesverwaltung und den Digitalfunk BOS für die Sicherheitsbehörden sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen. Wer wir genau sind und was wir tun, erfahren Sie hier .
Ihr künftiger Bereich:
Sie werden im Referat SG 1 eingesetzt, welches sich mit der Konzeption der bestehenden Netze des Bundes (vorwiegend Glasfasernetze) als auch mittelfristig mit der konsequenten Weiterentwicklung (IVÖV – Netzstrategie 2030 der öffentlichen Verwaltung) befasst. Im Referat SG 1 erwartet Sie ein buntes, dynamisches und engagiertes Team, welches sich jetzt schon auf Ihr Kommen freut, um zusammen mit Ihnen die Verfügbarkeit der Netze des Bundes zu sichern und die Kapazitäten der Netze des Bunds zu erweitern.
Was Sie erwartet
Was Sie mitbringen
Sofern Sie sich als Beamtin oder Beamter bewerben, haben wir Ihnen hier wichtige Hinweise zur erforderlichen Qualifikation verlinkt. Beamten und Beamtinnen bieten wir die Möglichkeit eines Laufbahnwechsels nach § 24 BLV.
Wie Sie sich bewerben
Weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung finden Sie hier . Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Sicherheitsüberprüfung
Die BDBOS ist eine Behörde in einem sensiblen Bereich der staatlichen Infrastruktur. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der dienstlichen Verwendung mit sicherheitsrelevantem Material arbeiten, sind unterschiedliche Überprüfungen aller neueingestellten Beschäftigten durch den Verfassungsschutz erforderlich.
Vor einer Einstellung oder Abordnung in die BDBOS werden Sie daher nach § 8-10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) sicherheitsüberprüft. Auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin werden dabei ggf. mit einbezogen. Das Bestehen ist Voraussetzung für eine Einstellung bei der BDBOS. Bei Nicht-EU-Bürgern ist eine Sicherheitsüberprüfung erst möglich, wenn Sie bereits fünf Jahre in Deutschland wohnhaft waren.
Bewerberinnen und Bewerber sollten strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sein, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen. Mitarbeitende der BDBOS, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben, unterliegen außerdem den in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken.