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  • Stellenprofil.

  • Tätigkeitsfeld

    Sicherheit und Ordnung

  • Behörde

    Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

  • Laufbahn

    Einfacher Dienst

  • Anstellungsdauer

    Befristet

  • Arbeitszeit

    Vollzeit

  • Bewerbungsfrist

    14.08.2026

  • Kennziffer

    3260/32 E SH III

  • Kontakt

    Frau Fuchs und Frau Ristau

  • Standort

    Karlsruhe
    76135
    Brauerstraße 30

Interesse geweckt?

Hinweis.

Diese Website ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote. Für die einzelnen Stellenangebote sind die einstellenden Behörden verantwortlich. Dies umfasst die Texte und Links auf weitere Internetseiten.

Tätigkeitsprofil:

  • Pforten- und Sicherheitsdienst (Einlasskontrolle bei der Fußgänger- und Fahrzeugschleuse sowie Besucherdienst),
  • Einsatz in der Telefonzentrale,
  • Veranstaltungsbetreuung sowie
  • Aufgaben im Botendienst.

Im Pforten- und Sicherheitsbereich ist Schichtdienst zu leisten.

Anforderungsprofil:

  • Hauptschulabschluss und eine mit mindestens der Note „befriedigend“ abgeschlossene Berufsausbildung,
  • Bereitschaft zur Schichtarbeit und zur Leistung von Rufbereitschaft, Mehrarbeit bzw. Überstunden sowie zum Tragen von Dienstkleidung und Schutzausrüstung,
  • psychische Belastbarkeit – insbesondere bei der Bewältigung von Arbeitsspitzen,
  • physische Belastbarkeit (häufiges Tragen und Heben von Lasten sowie Laufen längerer Strecken – auch über Treppen und Stufen),
  • gute Umgangsformen sowie ein gepflegtes Erscheinungsbild, gute Kommunikationsfähigkeit, Kontaktfreudigkeit, Teamfähigkeit und Eigeninitiative,
  • Kenntnisse im Umgang mit dem PC und der Anwendung von MS Office und Outlook,
  • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift mit entsprechender Ausdrucksfähigkeit (mindestens Niveau C1),
  • Zuverlässigkeit, ausgeprägte Sorgfalt im Umgang mit Dokumenten und absolute Verschwiegenheit,
  • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B und eine gute Fahrpraxis.

Wünschenswert sind Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung sowie Aus- und Weiterbildungen im Wach- und Sicherheitsgewerbe.

Die Bereitschaft, sich einer Überprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) zu unter-ziehen, wird vorausgesetzt.

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