Veröffentlicht am 08.09.2026
Tätigkeitsfeld
IT und Telekommunikation
Behörde
Laufbahn
Gehobener Dienst
Anstellungsdauer
Unbefristet
Arbeitszeit
Vollzeit
Bewerbungsfrist
05.10.2026
Kennziffer
1486726 - K 1
Kontakt
Herr R. Werner
Standort
Berlin
10707
Werden Sie Teil der BDBOS , der Netzbetreiberin des Bundes und der Länder
Wir suchen für eine unbefristete Beschäftigung (Teilzeit/Vollzeit) am Standort Berlin einen/eine:
Ingenieur/Ingenieurin Kernnetzkonzeption (m/w/d)
Wir bieten:
Wir zahlen:
Wir leben:
Wer wir sind
Die BDBOS betreibt die Netze des Bundes, das hochsichere Kommunikationsnetz der Bundesverwaltung und den Digitalfunk BOS für die Sicherheitsbehörden sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen. Wer wir genau sind und was wir tun, erfahren Sie hier .
Das Referat K 1 – die Kernnetzkonzeption, ist Teil des Referats Netzkonzeption, in dem die konzeptionellen Grundlagen des Digitalfunks gelegt werden. Zur Modernisierung des TETRA-Netzes und für die Konzipierung des Kernnetzes eines zukünftigen Breitbandnetzes (4G, 5G) suchen wir eine Sachbearbeitung.
Was Sie erwartet
Was Sie mitbringen
Einen Bachelor bzw. gleichwertigen Abschluss* in einer ingenieurswissenschaftlichen Fachrichtung (insbesondere Elektrotechnik, Nachrichtentechnik bzw. vergleichbar) oder Physik und mindestens drei Jahre praktische Erfahrung in einem entsprechenden technischen Bereich (vorzugsweise im beschriebenen Aufgabenbereich).
Wünschenswert sind folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:
Sofern Sie sich als Beamtin oder Beamter mit der Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen Bundesverwaltungsdienst bewerben, haben wir Ihnen hier wichtige Hinweise zur erforderlichen Qualifikation verlinkt. Eine Bewerbung ist nur bis zum Statusamt A 10 zulässig.
*Hiervon umfasst sind neben Diplom (FH)-Abschlüsse auch Anerkennungen als sog. sonstige Beschäftigte (gem. TV EntgO Bund), welche aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihren Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Wie Sie sich bewerben
Weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung finden Sie hier . Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Sicherheitsüberprüfung
Die BDBOS ist eine Behörde in einem lebenswichtigen Bereich der staatlichen Infrastruktur. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der dienstlichen Verwendung mit sicherheitsempfindlichen Informationen und Einrichtungen arbeiten, sind unterschiedliche Überprüfungen aller neueingestellten Beschäftigten durch den Verfassungsschutz erforderlich.
Vor einer Einstellung oder Abordnung in die BDBOS werden Sie daher je nach Verwendung nach den §§ 8 - 10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) sicherheitsüberprüft. Auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin werden dabei ggf. mit einbezogen. Das Bestehen ist Voraussetzung für eine Einstellung bei der BDBOS. Bei Nicht-EU-Bürgern ist eine Sicherheitsüberprüfung erst möglich, wenn Sie bereits fünf Jahre in Deutschland wohnhaft waren.
Bewerberinnen und Bewerber sollten strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sein, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und keine Bindungen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben. Mitarbeitende der BDBOS unterliegen außerdem, sofern aufgrund der Art der durchgeführten Sicherheitsüberprüfung anwendbar, den in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken.