Veröffentlicht am 16.07.2026
Tätigkeitsfeld
IT und Telekommunikation
Behörde
Laufbahn
Gehobener Dienst
Anstellungsdauer
Unbefristet
Arbeitszeit
Vollzeit
Bewerbungsfrist
12.08.2026
Kennziffer
1469606 - Z 5
Kontakt
Frau Ulrike Freese
Standort
Berlin
10707
Werden Sie Teil der BDBOS , der Netzbetreiberin des Bundes und der Länder
Wir suchen ab sofort, unbefristet in Teilzeit oder Vollzeit in Berlin (Bewerbungsfrist: 12.08.2026)
Informationssicherheitsmanager (m/w/d)
Wir bieten:
Wir zahlen:
Wir leben:
Wer wir sind
Die BDBOS betreibt die Netze des Bundes, das hochsichere Kommunikationsnetz der Bundesverwaltung und den Digitalfunk BOS für die Sicherheitsbehörden sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen. Wer wir genau sind und was wir tun, erfahren Sie hier .
Ihr künftiger Bereich:
Das Referat Z 5 verantwortet als Kopf der Informationssicherheit der BDBOS alle übergreifenden Themen des Informationssicherheitsmanagements im Digitalfunk, bei den Netzen des Bundes und der Haus-IT.
Das Referat ist in drei Sachgebiete organisiert: Informationssicherheitsmanagement (ISM) – Grundsatz, ISM - Behörde und Geheimschutz.
Was Sie erwartet
Gemeinsam mit Ihren Kolleginnen und Kollegen des Sachgebiets ISM Grundsatz
Was Sie mitbringen
Eine abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor oder gleichwertig) in der Fachrichtung:
und
Wünschenswert sind folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:
Sofern Sie sich als Beamtin oder Beamter bewerben, haben wir Ihnen hier wichtige Hinweise zur erforderlichen Qualifikation verlinkt.
Wie Sie sich bewerben
Weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung finden Sie hier . Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Sicherheitsüberprüfung
Die BDBOS ist eine Behörde in einem lebenswichtigen Bereich der staatlichen Infrastruktur. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der dienstlichen Verwendung mit sicherheitsempfindlichen Informationen und Einrichtungen arbeiten, sind unterschiedliche Überprüfungen aller neueingestellten Beschäftigten durch den Verfassungsschutz erforderlich.
Vor einer Einstellung oder Abordnung in die BDBOS werden Sie daher je nach Verwendung nach den §§ 8 - 10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) sicherheitsüberprüft. Auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin werden dabei ggf. mit einbezogen. Das Bestehen ist Voraussetzung für eine Einstellung bei der BDBOS. Bei Nicht-EU-Bürgern ist eine Sicherheitsüberprüfung erst möglich, wenn Sie bereits fünf Jahre in Deutschland wohnhaft waren.
Bewerberinnen und Bewerber sollten strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sein, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und keine Bindungen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben. Mitarbeitende der BDBOS unterliegen außerdem, sofern aufgrund der Art der durchgeführten Sicherheitsüberprüfung anwendbar, den in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken.