Veröffentlicht am 15.08.2025
Tätigkeitsfeld
Technische Verwaltung
Behörde
Laufbahn
Gehobener Dienst
Anstellungsdauer
Befristet
Arbeitszeit
Vollzeit
Bewerbungsfrist
07.09.2025
Kennziffer
1343736 - Z 5
Kontakt
Frau Ulrike Freese
Standort
Berlin
10707
, der Netzbetreiberin des Bundes und der LänderWerden Sie Teil der BDBOS
Wir suchen ab sofort, befristet für 24 Monate, in Teilzeit oder Vollzeit in Berlin (Bewerbungsfrist: 07.09.2025) einen:
Informationssicherheitsmanager (m/w/d)
Wir bieten:
Wir zahlen:
Wir leben:
Wer wir sind
Die BDBOS betreibt die Netze des Bundes, das hochsichere Kommunikationsnetz der Bundesverwaltung und den Digitalfunk BOS für die Sicherheitsbehörden sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen. Wer wir genau sind und was wir tun, erfahren Sie hier .
Ihr künftiger Bereich:
Das Referat Z 5 verantwortet als Kopf der Informationssicherheit der BDBOS alle übergreifenden Themen des Informationssicherheitsmanagements im Digitalfunk, bei den Netzen des Bundes und der Haus-IT. Das Referat ist in drei Sachgebiete organisiert: Informationssicherheitsmanagement (ISM) – Grundsatz, ISM - Behörde und Geheimschutz.
Was Sie erwartet
Gemeinsam mit Ihren Kolleginnen und Kollegen des Sachgebiets ISM Behörde
Was Sie mitbringen
Eine abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor oder gleichwertig) in der Fachrichtung:
und
Wünschenswert sind folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:
FehltIhnen der Abschluss? Bewerben Sie sich auch, wenn Sie über entsprechende nachgewiesene langjährige Berufserfahrung im Bereich Informationssicherheitsmanagement verfügen. Bitte beachten Sie in diesem Fall den folgenden Hinweis .
Sofern Sie sich als Beamtin oder Beamter bewerben, haben wir Ihnen hier wichtige Hinweise zur erforderlichen Qualifikation verlinkt. Beamten und Beamtinnen bieten wir die Möglichkeit eines Laufbahnwechsels nach § 24 BLV.
Wie Sie sich bewerben
Weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung finden Sie hier . Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Sicherheitsüberprüfung
DieBDBOSist eine Behörde in einem sensiblen Bereich der staatlichen Infrastruktur. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der dienstlichen Verwendung mit sicherheitsrelevantem Material arbeiten, sind unterschiedliche Überprüfungen aller neueingestellten Beschäftigten durch den Verfassungsschutz erforderlich.
Vor einer Einstellung oder Abordnung in dieBDBOSwerden Sie daher nach § 8-10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) sicherheitsüberprüft. Auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin werden dabeiggf.mit einbezogen. Das Bestehen ist Voraussetzung für eine Einstellung bei derBDBOS. Bei Nicht-EU-Bürgern ist eine Sicherheitsüberprüfung erst möglich, wenn Sie bereits fünf Jahre in Deutschland wohnhaft waren.
Bewerberinnen und Bewerber sollten strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sein, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen. Mitarbeitende derBDBOS, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben, unterliegen außerdem den in § 32SÜGaufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken.