Veröffentlicht am 12.10.2026
Tätigkeitsfeld
IT und Telekommunikation
Behörde
Laufbahn
Gehobener Dienst
Anstellungsdauer
Unbefristet
Arbeitszeit
Vollzeit
Bewerbungsfrist
08.11.2026
Kennziffer
1509
Kontakt
Daniela Kirchen
+49 6103 77-1133
E-Mail schreibenStandort
Langen (Hessen)
63225
Wir suchen für unser Referat Z5 „Informationstechnik‟ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/ einen
Informationssicherheitsbeauftragte /-beauftragten (m/w/d)
Wir, das Paul-Ehrlich-Institut,
sind einewissenschaftliche Einrichtung des Bundes, die für die Prüfung und Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln zuständig ist und im Bereich der Life Sciences Forschung betreibt. Die Vernetzung mit nationalen und internationalen Akteuren macht uns zu einem kompetenten Ansprechpartner für die Öffentlichkeit, Wissenschaft, Medizin, Politik und Wirtschaft.
Als Informationssicherheitsbeauftragte/ -beauftragter (m/w/d)
sind Sie zuständig für den sicheren Umgang mit Daten und Informationen. Hierbei kümmern Sie sich um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und legen den Rahmen für sichere Arbeit im Paul-Ehrlich-Institut fest. Hierzu gehören neben der Erstellung von Sicherheitskonzepten auch die Sensibilisierung der Mitarbeitenden sowie Information und Beratung der Leitung hinsichtlich der Informationssicherheit. Die Planung von Sicherheitsmaßnahmen und die Überprüfung ihrer Umsetzung ist für Sie ebenso wenig eine Herausforderung wie die Beratung bei neuen Vorhaben.
Ihre Aufgaben
Bitte beachten Sie, dass bei Vertragsabschluss eine Declaration of Interests gegenüber der EMA sowie eine Erklärung nach § 77a Abs. 1 Satz 2 AMG abgegeben werden müssen.
Unsere Anforderungen
Unser Angebot
ist ein vielseitiger und anspruchsvoller Arbeitsplatz zentral im Rhein-Main-Gebiet mit guten Anschlüssen an das öffentliche Verkehrsnetz (Autobahn, Flughafen, S-Bahn). Als Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes bieten wir die hierfür üblichen Sozialleistungen wie Jahressonderzahlung, Betriebsrente und vermögenswirksame Leistung.
Die Einstellung erfolgt als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäftigter (m/w/d) bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe E 13 TVöD. Das Beschäftigungsverhältnis ist unbefristet. Bei bestehendem Beamtenverhältnis ist eine Übernahme bis zur A 13g BBesO möglich, eine entsprechende Planstelle steht zur Verfügung. Die Übernahme erfolgt planmäßig als Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Der Dienstposten ist nach A 13g BBesG bzw. E 13 TVöD, Teil III Nr. 24 Fgr. 1 der Anlage 1 Fgr. 1 des TVEntgO Bund bewertet. In Abhängigkeit von der Bewerberlage kann ggf. eine zusätzliche befristete, monatliche Zulage in Betracht kommen.
Es besteht weiterhin für Tarifbeschäftigte (m/w/d) die Möglichkeit einer Verbeamtung nach bestandener Probezeit. Diese würde bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen im Eingangsamt der Laufbahn des gehobenen Dienstes (A 9g BBesO) erfolgen.
Schwerbehinderte Bewerbende (m/w/d) werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Das Paul-Ehrlich-Institut fördert die Gleichstellung von Menschen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.Hierfür bieten wir u. a. sehr flexible Arbeitszeiten (Teilzeitmodelle, keine Kernarbeitszeiten), hybrides Arbeiten (max. 60% remote), Kindergartenplätze und zahlreiche Fortbildungsmöglichkeiten. Unser betriebliches Gesundheitsmanagement und die Bezuschussung des Jobtickets runden das Angebot ab.
Ihre Bewerbung
Ihre aussagekräftige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Abschlussurkunden & Arbeitszeugnisse) übermitteln Sie bitte bis zum 08.11.2026 ausschließlich über unser Bewerberportal (blauer Button unterhalb der Anzeige) unter Angabe der JobID 1509.
Fragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an karriere@pei.de oder unten genannten Kontakt.
Bitte beachten Sie, dass zum jetzigen Zeitpunkt Gesprächstermine am 25.11.2026 in Planung sind.
Wir weisen darauf hin, dass das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen seiner aufsichtsrechtlichen Befugnisse im Einzelfall Einblick in Ihre Bewerbungsunterlagen nehmen kann (Art. 6 Abs. 1 Ziff. C DSGVO i. V. m. § 3 Abs. 1 GGO und Art. 65 GG), um eine interessengerechte und zweckmäßige Personalauswahl sicherzustellen.