Veröffentlicht am 09.07.2025
Tätigkeitsfeld
Verkehr, Transport und Logistik
Behörde
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Laufbahn
Einfacher Dienst
Anstellungsdauer
Unbefristet
Arbeitszeit
Vollzeit
Bewerbungsfrist
30.07.2025
Kennziffer
BMBFSFJ-2025-003
Kontakt
Servicezentrum Personalgewinnung
0228 99 358 87500
E-Mail schreibenStandort
Berlin
10117
Glinkastraße
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
sucht zum sofortigen Eintritt
eine Kraftfahrerin/ einen Kraftfahrer (m/w/d)
- unbefristet -
für den Dienstort Berlin.
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland mit Dienstsitzen in Berlin und Bonn. Das BMBFSFJ ist unter anderem zuständig für die Politikbereiche Bildung, Familie, Demografischer Wandel, Ältere Menschen, Wohlfahrtspflege, Gleichstellung, Kinder und Jugend, Engagementpolitik sowie Demokratieförderung und Extremismusprävention. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmfsfj.de/.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
Sie verfügen über:
Wir bieten:
Besondere Hinweise:
Die aktuelle Auskunft aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes ist spätestens zum Zeitpunkt der Einstellung vorzulegen. Ein erweitertes Führungszeugnis wird durch das BMBFSFJ im Zuge der Einstellung aus dem Bundeszentralregister eingeholt. Für die Tätigkeit ist die Bereitschaft zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) sowie die Bereitschaft zur Überprüfung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderlich.
Bewerbungsverfahren:
Um Chancengerechtigkeit zu fördern, beteiligt sich das BMBFSFJ am Projekt „Anonymisiertes Bewerbungsverfahren“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Bitte vermeiden Sie Angaben, die Rückschlüsse auf Ihr Alter, Ihr Geschlecht, Ihren Familienstand, Ihre Herkunft oder Ihre Religion zulassen. Im Hinblick auf die Fördermechanismen des Neunten Sozialgesetzbuches für Menschen mit Behinderungen können schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte behinderte Menschen im Sinne des Paragraph 2 Absatz 3 SGB IX freiwillig den Grad der Behinderung angeben. Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung für die Einladung zum Auswahlgespräch ausschließlich auf Basis der anonymisierten Online Bewerbung erfolgen wird.
Unter „Weitere Informationen‟ gelangen Sie über den Button „Stellenangebot (PDF Dokument)‟ zum vollständigen, barrierefreien Stellenangebot. Über den Button „Stellenangebot (HTML)‟ gelangen Sie zum Online-Bewerbungssystem.