Veröffentlicht am 06.08.2026
Tätigkeitsfeld
Gesundheit, Sport und Soziales
Behörde
Laufbahn
Höherer Dienst
Anstellungsdauer
Befristet
Arbeitszeit
Vollzeit
Bewerbungsfrist
02.09.2026
Kennziffer
65.04/26
Kontakt
Daniela Nix
+49 228 99 307-4400
E-Mail schreibenStandort
Bonn
53175
Data Scientists (w/m/d)
für das Fachgebiet „Datenzugangs- und Koordinierungsstelle‟ (65) der Abteilung „Innovationsmanagement, Geschäftsstellen‟ (6)
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine der führenden Gesundheitsbehörden in Europa. In unserem Hause bringen mehr als 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Kompetenzen und Fähigkeiten für eine effektive und effiziente Gesundheitsversorgung mit sicheren und wirksamen Arzneimitteln und Medizinprodukten ein.
Dabei folgen unsere Aktivitäten der Vision, eine ideale Gesundheitsversorgung für alle bereitzustellen, die sicher, digital, nachhaltig und vernetzt ist. Gemeinsam mit großen nationalen und internationalen Stakeholdern gestalten wir ein Gesundheitssystem, das die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellt und die Zukunftsfähigkeit mit innovativen Ansätzen gewährleistet.
Arbeitsbeginn: 2 Stellen ab sofort
Anstellungsdauer: befristet bis 31.07.2027
Standort: Bonn
Entgeltgruppe: 14 TVöD (Bund)
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Das bieten wir Ihnen
Fragen zur Stelle
Bei verfahrensbezogenen Fragen können Sie diese an unsere Bewerbungsverwaltung telefonisch unter +49 (0)228 99 307-4400 oder per E-Mail an Bewerbungen@bfarm.de (mailto:Bewerbungen@bfarm.de) richten.
Außerdem erhalten Sie Hilfestellungen unter folgendem Link:
www.bfarm.de/bewerbungsinfos.
Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Dr. Katharina Schneider:
Telefon: +49 (0)228 99 307-3729
E-Mail:katharina.schneider@bfarm.de (mailto:katharina.schneider@bfarm.de)
Haben wir Ihr Interesse geweckt und möchten Sie uns in den anfallenden Aufgaben unterstützen?
Dann werden auch Sie Teil unseres Teams und bewerben sich mit Ihren aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen über unser Onlineportal!
Bei einem ausländischen Hochschulabschluss/Berufsabschluss benötigen wir eine Zeugnisbewertung, die von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ausgestellt wird. Sie stuft Ihren Hochschulabschluss/Berufsabschluss aus dem Ausland in das deutsche Bildungssystem ein. Wir bitten Sie, Ihren Abschluss im Infoportal Anabin ( https://anabin.kmk.org/anabin.html ) zu suchen und Ihrer Bewerbung die Zeugnisbewertung als Screenshot beizufügen. Sofern Ihr Abschluss dort nicht zu finden ist, ist eine Zeugnisbewertung zu beantragen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung .
Wenn Sie mehr über die Arbeit imBfArMerfahren möchten, besuchen Sie unsere Homepage www.bfarm.de . Dort erhalten Sie auch nähere Informationen zur Karriere imBfArMunter www.bfarm.de/karriere .
Das Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich über das Online-Bewerbungssystem. Papier- und E-Mail-Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
DasBfArMstrebt nachdrücklich die Gleichstellung von Frauen und Männern an.
Für uns zählen Ihre Qualifikationen und Stärken. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Geschlecht oder sexueller Identität, Nationalität, Alter, Religion, Weltanschauung oder einer eventuellen Behinderung.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignunggem.SGB IXbesonders berücksichtigt (bitte entsprechenden Nachweis beifügen).
Der ausgeschriebene Arbeitsplatz kann auch in Teilzeit besetzt werden.
DasBfArMfördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wurde dementsprechend zertifiziert. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.berufundfamilie.de.
DasBfArMbekennt sich mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt zu einem wertschätzenden und diskriminierungsfreien Arbeitsumfeld sowie zu Vielfalt und Chancengleichheit.
Wir weisen darauf hin, dass das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen seiner aufsichtsrechtlichen Befugnisse im Einzelfall Einblick in Ihre Bewerbungsunterlagen nehmen kann (Art.6Abs.1 Ziff. CDSGVOi. V. m.§ 3Abs.1GGOundArt.65GG), um eine interessengerechte und zweckmäßige Personalauswahl sicherzustellen. Ihre Daten werden unmittelbar nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht.