Veröffentlicht am 08.08.2025
Tätigkeitsfeld
Verwaltung und Büro
Behörde
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Laufbahn
Mittlerer Dienst
Anstellungsdauer
Unbefristet
Arbeitszeit
Teilzeit
Bewerbungsfrist
24.08.2025
Kennziffer
Kontakt
Team Recruiting
Standort
Sigmaringen
72488
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg ist einer der größten Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung mit rund 3.600 Mitarbeitenden. Neben unseren großen Standorten in Karlsruhe und Stuttgart sind wir in weiteren Städten in Baden-Württemberg mit Regionalzentren vertreten. Dort erhalten Versicherte und Rentner in allen Fragen zur Versicherung, Rehabilitation und Rente Auskunft und Hilfestellung. Ein Großteil der Renten- und Rehabilitationsanträge wird vollständig und zeitnah vor Ort bearbeitet. Daneben informieren wir über zusätzliche Möglichkeiten und Varianten der betrieblichen und privaten Altersvorsorge.
Für unsere Außenstelle in Sigmaringen suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Bürofachkraft für den Empfang (m/w/d) in Teilzeit (50%)
Was wir Ihnen bieten:
Die Bezahlung im Beschäftigungsverhältnis erfolgt in Entgeltgruppe 5 TV-TgDRV (vergleichbar TVöD). Ein Aufstieg in Entgeltgruppe 6 TV-TgDRV ist nach vollständiger Einarbeitung möglich. Daneben werden die im öffentlichen Dienst übliche Zusatzversorgung, eine Jahressonderzahlung sowie ein Leistungsentgelt (LoB) gewährt.
Ihre zukünftigen Aufgaben:
Anforderungsprofil – das bringen Sie mit:
Haben Sie Fragen?
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Schirner unter Telefon 07571 745214.
Spricht Sie diese neue berufliche Herausforderung an? Dann bewerben Sie sich jetzt!
Wir freuen wir uns auf Ihre vollständige Bewerbungsunterlagen über unser Online-Bewerberportal .
Bewerbungsschluss ist der 24.08.2025.
Chancengleichheit ist fester Bestandteil unserer Personalpolitik. Daher begrüßen wir Bewerbungen aller Personen, unabhängig von deren Herkunft, Religion, Alter, sexueller Orientierung, Geschlecht oder bestehender Behinderung. Bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung werden schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Personen vorrangig berücksichtigt.