Veröffentlicht am 12.08.2025
Tätigkeitsfeld
Verwaltung und Büro
Behörde
Laufbahn
Mittlerer Dienst
Anstellungsdauer
Unbefristet
Arbeitszeit
Vollzeit
Bewerbungsfrist
02.09.2025
Kennziffer
1308350 - RE 2
Kontakt
Herr R. Werner
Standort
Berlin
10707
, der Netzbetreiberin des Bundes und der LänderWerden Sie Teil der BDBOS
Wir suchen ab sofort für eine unbefristete Beschäftigung (Teilzeit/Vollzeit) in Berlin:
Assistenz Projektmanagement
Wissensmanagement IPv6-Programm Bund (m/w/d)
Wir bieten:
Wir zahlen:
Wir leben:
Wer wir sind
Die BDBOS betreibt die Netze des Bundes, das hochsichere Kommunikationsnetz der Bundesverwaltung und den Digitalfunk BOS für die Sicherheitsbehörden sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen. Wer wir genau sind und was wir tun, erfahren Sie hier .
Ihr künftiger Bereich:
Das Referat Strategische Projekte (RE 2) verantwortet die Durchführung strategischer Projekte für die Netze des Bundes. Von hier aus steuern Projektleitung und Projektmanagement Office die organisationsübergreifenden Projektteams von der Planung bis zum Abschluss der Projekte.
Was Sie erwartet
Was Sie mitbringen
Idealerweise eine abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum:
Sie können sich auch mit einer anderen nichttechnischen Berufsausbildung bewerben, wenn Sie explizite Kenntnisse im o. g. Aufgabenfeld mitbringen.
Zudem sollten Sie folgende Fertigkeiten/Erfahrungen mitbringen:
Wünschenswert sind folgende Kenntnisse:
Sofern Sie sich als Beamtin oder Beamter bewerben, müssen Sie die Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Bundesverwaltungsdienst nachweisen. Wir haben Ihnen hier wichtige Hinweise zur erforderlichen Qualifikation verlinkt.
Wie Sie sich bewerben
Weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung finden Sie hier . Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Sicherheitsüberprüfung
DieBDBOSist eine Behörde in einem sensiblen Bereich der staatlichen Infrastruktur. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der dienstlichen Verwendung mit sicherheitsrelevantem Material arbeiten, sind unterschiedliche Überprüfungen aller neueingestellten Beschäftigten durch den Verfassungsschutz erforderlich.
Vor einer Einstellung oder Abordnung in dieBDBOSwerden Sie daher nach § 8-10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) sicherheitsüberprüft. Auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin werden dabeiggf.mit einbezogen. Das Bestehen ist Voraussetzung für eine Einstellung bei derBDBOS. Bei Nicht-EU-Bürgern ist eine Sicherheitsüberprüfung erst möglich, wenn Sie bereits fünf Jahre in Deutschland wohnhaft waren.
Bewerberinnen und Bewerber sollten strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sein, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen. Mitarbeitende derBDBOS, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben, unterliegen außerdem den in § 32SÜGaufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken.