Stelleninformationen
Unternehmen
Bundeswehr – Mach, was wirklich zählt
BESCHÄFTIGUNGSDIENSTSTELLE
Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) ist eine obere Bundesbehörde. Das BAIUDBw ist zuständig für Baumaßnahmen im In- und Ausland, Finanzen, Controlling, Infrastruktur, gesetzliche Schutzaufgaben, für die Einhaltung von umweltschutzrechtlichen Vorgaben und für allgemeine Dienstleistungsangelegenheiten.
BESCHÄFTIGUNGSORT: Bonn
Stellenbeschreibung
- Sie führen personal- und vertrauensärztliche Untersuchungen, Beratungen und Begutachtungen durch bei:
- der Begründung oder Umwandlung von Beamtendienstverhältnissen,
- Feststellung der Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten und im Rahmen der Dienstunfallfürsorge,
- beihilferechtlichen Anerkennungsverfahren, der Festsetzung von Nebengebührnissen und im Rahmen von Sonderverwendungen bzw. Sonderfällen,
- Untersuchungen auf der Grundlage des Einsatzweiterverwendungsgesetzes,
- Schwerbehindertenangelegenheiten. - Sie veranlassen bzw. fordern externe medizinische Facharzt- bzw. Klinikbefunde an, werten sie aus und erörtern diese mit den zu untersuchenden Personen, insbesondere bezüglich der gesundheitlichen Eignung.
- Sie nehmen Querschnittsaufgaben wahr.
- Die Bereitschaft zu regelmäßigen mehrtägigen bundesweiten Dienstreisen wird vorausgesetzt.
- Das mit der ausgeschriebenen Stelle verbundene Aufgabengebiet ist besonders korruptionsgefährdet.
WAS FÜR SIE ZÄHLT
- Sie werden als Beamtin oder Beamter oder mit dem Ziel der Verbeamtung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingestellt. Alternativ ist auch eine Einstellung in ein unbefristetes Arbeitnehmerverhältnis möglich.
- Sie erwartet ein attraktives Gehalt.
- Die ausgeschriebene Stelle ist mit der Besoldungsgruppe A 13/A 14 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bewertet.
- Eine Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 14 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD).
- Für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen eine Personalgewinnungsprämie nach Maßgabe des § 43 BBesG bzw. eine Personalgewinnungszulage gemäß § 16 Absatz 6 TVöD und eine Fachkräftezulage gewährt werden.
- Bei Einstellung in ein Beamtenverhältnis beträgt die Personalgewinnungsprämie maximal bis zu 24.850,00 € und wird als Einmalzahlung ausgezahlt.
- Bei Einstellung in ein Arbeitsverhältnis beträgt die Personalgewinnungszulage maximal bis zu 1.065,95 € und erfolgt als monatliche Zahlung über einen maximalen Zeitraum von 60 Monaten. Darüber hinaus wird für einen Zeitraum von 60 Monaten eine Fachkräftezulage in Höhe von bis zu 1.500 € monatlich gewährt (BMI Rundschreiben vom 17. Dezember 2024, D-31002/4#32).
- Sie arbeiten in Vollzeit oder Teilzeit. Homeoffice ist im Einzelfall nach Abstimmung möglich.
- Sie haben die Möglichkeit, in einem festgelegten Rahmen an Sport- und Gesundheitsprogrammen während der Arbeitszeit teilzunehmen.
- Das BAIUDBw ist ein mit dem audit berufundfamilie zertifizierter Arbeitgeber, der die Arbeitsbedingungen für seine Beschäftigten im Rahmen dienstlicher Möglichkeiten familien- und lebensphasenbewusst gestaltet.
Qualifikationserfordernisse
WAS FÜR UNS ZÄHLT
- Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Studienfachrichtung Humanmedizin mit Approbation als Ärztin / Arzt.
- Sie erfüllen die Vorgaben des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz).
- Sie bekennen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und treten für deren Einhaltung ein.
- Sie stimmen zu, für den Fall einer Verbeamtung, an einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung teilzunehmen.
- Sie verfügen über Gleichstellungskompetenz.
sonstige Informationen
- Bei dem genannten geplanten Besetzungsdatum bzw. dem genannten Datum zum „Beginn der Tätigkeit‟ handelt es sich um einen Termin, der sich bedingt durch den Ablauf des Ausschreibungsverfahrens ggf. ändern kann.
- Für die Berufung in das Beamtenverhältnis ist die deutsche Staatsangehörigkeit erforderlich; sollte diese nicht vorliegen, kann eine Einstellung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erfolgen.
- Die Einstellung bzw. Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt der Laufbahn des höheren ärztlichen und gesundheitswissenschaftlichen Dienstes. Die Einstellung in einem höheren Amt ist abhängig von der Erfüllung laufbahnrechtlicher Voraussetzungen und Ihren beruflichen Erfahrungszeiten.
- Für die Einstellung gibt es keine Altersgrenze, aber im Hinblick auf eine mögliche Verbeamtung dürfen Sie zum Zeitpunkt der Ernennung grundsätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Andernfalls können Sie ggf. in ein Arbeitsverhältnis eingestellt werden.
- Die Eingruppierung erfolgt unter Beachtung des § 12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und die Erfüllung der persönlichen bzw. tariflichen Anforderungen.
- Die Bundeswehr fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen.
- Nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen; hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsvoraussetzungen erfolgt eine individuelle Betrachtung.
- Die Bundeswehr unterstützt die Ziele des Nationalen Integrationsplans und begrüßt Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Ergänzende Informationen
BEWERBUNG & KONTAKT
Registrieren Sie sich auf unserem Bewerbungsportal unter https://bewerbung.bundeswehr-karriere.de und betätigen Sie den Button „Karriere starten“ unten rechts.
Ihre Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte als PDF-Druckversion in Ihr Bewerbungsprofil hoch.
Ihre Bewerbung umfasst:
- Anschreiben
- Lebenslauf (tabellarisch)
- Approbation als Ärztin bzw. als Arzt
- Bewerbungsbogen (einschließlich Anlagen) Diese Formulare finden Sie bei den ANLAGEN zur Ausschreibung unter „Bewerbungsformular‟ hinterlegt
Und sofern vorhanden:
- Nachweise zu Art und Umfang von hauptberuflichen Tätigkeiten (Arbeits- und Dienstzeugnisse)
- Nachweise über Zusatzqualifikationen
- Schwerbehindertenausweis oder der Bescheid über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch
Zusätzlich erforderlich:
- Bei fremdsprachigen Bewerbungsunterlagen muss eine beglaubigte deutsche Übersetzung beigefügt werden.
- Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein Nachweis der Anerkennung in Deutschland beizufügen.
Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das:
Assessmentcenter für Führungskräfte der Bundeswehr (ACFüKrBw)
Referat 1 - Direkteinstieg
E-Mail: ac-bewerbung-direkteinstieg@bundeswehr.org
Tel: . +49 (0)2203 105 -2611 (Frau Behnke) oder -2531 (Frau Scholl) oder -2530 (Herr Nusch)
Bei konkreten Fragen zu Qualifikationserfordernissen und zum Aufgabengebiet wenden Sie sich bitte an das:
BAIUDBw PS 7 PVD Bonn
Tel.: 0228 5504-4234 (Frau Baptista-Dierker)