Veröffentlicht am 19.07.2025
Tätigkeitsfeld
Verwaltung und Büro
Behörde
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Laufbahn
Mittlerer Dienst
Anstellungsdauer
Unbefristet
Arbeitszeit
Vollzeit
Bewerbungsfrist
11.08.2025
Kennziffer
460/2025
Kontakt
Herr Matthias Sollbach
Standort
Halle (Saale)
06114
Stellenausschreibung Nr. 460/2025
Büroassistent (m/w/d) des Abteilungsleiters Kundenservice
Sie suchen einen zukunftssicheren und familienfreundlichen Arbeitgeber und haben Interesse an einer attraktiven und verantwortungsvollen Tätigkeit? Sie sind engagiert und suchen eine neue Herausforderung? Dann bewerben Sie sich bei uns als Büroassistent (m/w/d) des Abteilungsleiters Kundenservice am Standort Halle zum 01.01.2026 .
Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland ist mit über 3600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer der größten Arbeitgeber in der Region Mitteldeutschland und betreut rund 2,1 Millionen Versicherte. Wir sind ein moderner Rentenversicherungsträger. Mit Ihrer Tätigkeit übernehmen Sie Verantwortung und eine wichtige Aufgabe in der Gesellschaft.
Das sind Ihre Aufgaben:
Das bringen Sie mit:
Das bieten wir:
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich bis zum 11.08.2025 mit Ihren vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über unser Bewerberportal .
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen das Team Personalgewinnung zur Verfügung.
Matthias Sollbach Anika Bröse
Telefon: 0341-550 46245 Telefon: 0341-55046248
bewerbungen@drv-md.de bewerbungen@drv-md.de
Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland fördert die Gleichstellung aller Beschäftigten und begrüßt Bewerbungen aller Personen, unabhängig von deren Herkunft, Religion, Geschlecht oder bestehender Behinderung. Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung und Befähigung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Sofern eine vorhandene Schwerbehinderung/Gleichstellung berücksichtigt werden soll, ist der Hinweis und die Beifügung des Nachweises (Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellungsbescheid) erforderlich.
Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der ZAB)Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ( unter.
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