Veröffentlicht am 02.10.2026
Tätigkeitsfeld
Verwaltung und Büro
Behörde
Laufbahn
Mittlerer Dienst
Anstellungsdauer
Befristet
Arbeitszeit
Vollzeit
Bewerbungsfrist
31.10.2026
Kennziffer
1488662 - AL B
Kontakt
Herr R. Werner
Standort
Berlin
10707
Werden Sie Teil der BDBOS , der Netzbetreiberin des Bundes und der Länder
Wir suchen für eine auf zwei Jahre befristete Beschäftigung (in Teilzeit/Vollzeit) am Standort Berlin eine:
Assistenz/Bürosachbearbeitung Geschäftszimmer Abteilungsleitung Betrieb des Digitalfunks (m/w/d)
Wir bieten:
Wir zahlen:
Wir leben:
Wer wir sind
In der Abteilung Betrieb der BDBOS wird der Betrieb des Digitalfunks BOS im Rahmen des gesetzlichen Auftrags, sowie unter Berücksichtigung der strategischen Ziele sichergestellt.
Wir sorgen dafür, dass die Blaulichtkräfte Deutschlands immer miteinander sprechen können. Im Stab der Abteilungsleitung finden abteilungsbezogen u. a. die dezentrale Erlassbearbeitung, die Gremienbetreuung des Arbeitskreises Betrieb (AK Betrieb), das Spartencontrolling und das Prozessmanagement statt.
Was Sie erwartet
Was Sie mitbringen
Eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Kauffrau/ zum Kaufmann für Büromanagement, Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung im Bereich Sekretariatswesen bzw. Office Management (vorzugsweise in der öffentlichen Verwaltung). Sie sollten ein sehr gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen haben.
Wünschenswert sind folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:
Die Tätigkeit ist für Sie richtig, wenn Sie gerne selbstständig ein Büro organisieren und in allen Belangen zuverlässig, vertrauenswürdig und verschwiegen sind.
Sofern Sie sich als Beamtin oder Beamter mit der Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Bundesverwaltungsdienst bewerben, finden Sie unter diesem Link wichtige Hinweise zur erforderlichen Qualifikation.
Wie Sie sich bewerben
Weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung finden Sie hier . Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Sicherheitsüberprüfung
Die BDBOS ist eine Behörde in einem lebenswichtigen Bereich der staatlichen Infrastruktur. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der dienstlichen Verwendung mit sicherheitsempfindlichen Informationen und Einrichtungen arbeiten, sind unterschiedliche Überprüfungen aller neueingestellten Beschäftigten durch den Verfassungsschutz erforderlich.
Vor einer Einstellung oder Abordnung in die BDBOS werden Sie daher je nach Verwendung nach den §§ 8 - 10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) sicherheitsüberprüft. Auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin werden dabei ggf. mit einbezogen. Das Bestehen ist Voraussetzung für eine Einstellung bei der BDBOS. Bei Nicht-EU-Bürgern ist eine Sicherheitsüberprüfung erst möglich, wenn Sie bereits fünf Jahre in Deutschland wohnhaft waren.
Bewerberinnen und Bewerber sollten strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sein, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und keine Bindungen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben. Mitarbeitende der BDBOS unterliegen außerdem, sofern aufgrund der Art der durchgeführten Sicherheitsüberprüfung anwendbar, den in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken.